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Mannheim – Ermittlungen nach FCK-Ausschreitungen

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim – Weitere Ermittlungsverfahren nach dem Fußballspiel SVW – 1.FCK eingeleitet
Wie bereits berichtet, war zur Aufarbeitung der Ausschreitungen anlässlich der 4-Liga-Fußballbegegnung SVW – 1.FCK am 02.09.2009, die Ermittlungsgruppe Stadion beim Polizeipräsidium Mannheim eingesetzt worden. Durch die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Beamten der EG Stadion konnten mehrere Tatverdächtigen ermitteln und entsprechende Strafverfahren eingeleitet werden.
 
Wie bereits berichtet, waren bereits kurz nach Aufnahme der Ermittlungen drei Tatverdächtige im Alter von 24, 30 und 34 Jahren ermittelt worden, die im Verdacht stehen einen schweren Landfriedensbruch begangen zu haben. Auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch den Haftrichter des Amtsgerichts Mannheim Untersuchungshaft angeordnet. Bei einem weiteren 25-jährigen Tatverdächtigen wurde der Haftbefehl wegen des gleichen Tatvorwurfes gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
 
7 weitere männliche Tatverdächtige aus Mannheim, im Alter zwischen 18 und 23 Jahren, werden die Straftatbestände Sachbeschädigung und/oder Beleidigung zur Last gelegt. Gegen drei weitere bislang noch nicht identifizierte Personen wird noch wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs (“Steinewerfer”) ermittelt. Ebenfalls wegen schweren Landfriedensbruchs wird gegen zwei weitere Personen aus dem Frankfurter Fanlager ermittelt. Das Ermittlungsergebnis hierzu liegt bislang allerdings noch nicht vor. Vier Fans der Eintracht Frankfurt befanden sich am 02.09.09 trotz eines bestehenden bundesweiten Stadionverbots im Carl Benz Stadion, so dass durch sie der Tatbestand des Hausfriedensbruchs begangen wurde.
 
Die durch die Beamten der EG Stadion ermittelten Tatverdächtigen hatten bislang keine Stadionverbote. Daher wurden neben den Strafverfahren insgesamt 32 bundesweite Stadionverbote mit einer Dauer von 2 bis 3 Jahre beantragt. Darunter befinden sich auch die 17 Fans des 1.FCK, die nach Ankunft wegen des unerlaubten Überquerens der Gleisanlagen und zur Verhinderung einer geplanten Auseinandersetzung mit SVW-Fans vorläufig festgenommen worden waren.
 
Die weiteren Ermittlungen dauern derzeit noch an.

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