Schifferstadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Am Donnerstag, 9. Juli 2009, findet um 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses die konstituierende Sitzung des neu gewählten Stadtrates statt. Die Sitzung ist öffentlich.
Nach der obligatorischen Fragestunde, in der mündliche und schriftliche Fragen beantwortet werden, verpflichtet der Vorsitzende des Stadtrates, Bürgermeister Klaus Sattel, die gewählten Ratsmitglieder per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Danach erfolgt die Bekanntgabe der gebildeten Fraktionen, bzw. deren Vorsitzenden und Stellvertreter.
Als erste Handlung hat der Stadtrat eine Geschäftsordnung zu beschließen, die für seine Wahlzeit gilt und organisationsinterne Regelungen enthält. Sie gilt als Richtschnur zur Straffung und Beschleunigung der Sitzungen.
Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Stadtrates. Sie muss nur geändert werden, falls Bedarf besteht. In der Hauptsatzung sind beispielsweise die Anzahl der Beigeordneten, die Notwendigkeit von Geschäftsbereichen, die Art und Anzahl der Ausschüsse usw. geregelt. Die Verwaltung wird hauptsächlich redaktionelle Änderungen vorschlagen, während substanzielle Änderungen aus den Reihen der Ratsmitglieder beantragt werden können.
Es folgt die Wahl der Beigeordneten. Die Wahl ist zwingend geheim durchzuführen. Die Bewerber sind dem Stadtrat vor der Wahl, d.h. in der Ratssitzung vorzuschlagen.
Nach der Wahl der Beigeordneten erfolgt sofort deren Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt.
Ein zeitlich umfangreicher Tagesordnungspunkt wird die Wahl der Mitglieder derjenigen Ausschüsse sein, die in der Hauptsatzung festgelegt wurden.
Anschließend sind weitere Mitglieder verschiedener Gremien zu wählen, wie
für den Umlegungsausschuss, den Beirat für das Kreishallenbad Schifferstadt und den Zweckverband Sparkasse Vorderpfalz.
Nach diesen formellen und wahltechnischen Tagesordnungspunkten stehen weitere wichtige Sachentscheidungen an.
Der Stadtrat soll nach vorherigen internen Beratungen die Erweiterung des Geschäftsbereiches der Stadtwerke Schifferstadt um den „Gasvertrieb“ beschließen und durch die notwendige Satzungsänderung manifestieren.
Damit die Eintragung des Gesellschaftsvertrages der Energie Schifferstadt GmbH erfolgen kann, ist eine Änderung erforderlich, welche vom Stadtrat vorzunehmen ist.
Am Schluss der Ratssitzung wird Bürgermeister Klaus Sattel einige Mitteilungen bekannt geben. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zur öffentlichen Stadtratssitzung herzlich eingeladen.