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Ludwigshafen – FWG: Erhält Harms 50.000 € Abfindung?

 
Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – FWG: Erhält die scheidende Pflegedirektorin Käthe Harms nun 50.000 € Abfindung? OB Dr. Lohse angefragt.
 
In einem Schreiben an OB Dr. Lohse, zugleich Aufsichtsratsvorsitzende des Klinikums, will die FWG-Ratsfraktion Auskunft darüber, ob die am 31. März, nach Ende der Passivphase ihrer Altersteil, nun endgültig beim Klinikum ausscheidende und der Untreue verdächtigte Pflegedirektorin Käthe Harms nun die mit dem Klinikum vertraglich vereinbarte „Abfindung“ von 50.000 Euro ausgezahlt bekommt; oder ob vielleicht doch wenigstens ein Teil davon zur späteren Verrechnung mit möglichen Forderungen vom Klinikum zurückbehalten wird. Anlass dafür ist u.a. ein Bericht in der Presse, wonach die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass das Ermittlungsverfahren gegen Frau Harms zum Monatsende abgeschlossen würde. Frau Harms, so hieß es von der Staatsanwaltschaft, habe sich bisher noch nicht geäußert.
 
Die FWG-Ratsfraktion hat bei OB Lohse auch moniert, dass trotz ihrer schriftlichen Zusage vom August, die Geschäftsführung des Klinikums würde auch die FWG-Fraktion über den Fortgang der Angelegenheit Harms unterrichten, bis heute von Seiten des Klinikums nichts geschehen ist. Auch die Öffentlichkeit, darauf wies die FWG in ihrem Schreiben hin, hat ein Recht darauf zu erfahren, wie es in Sachen Harms beim Klinikum weiterging, nachdem OB Lohse dies Mitte des vergangenen Jahres mit der Ankündigung der Strafanzeige gegen Frau Harms öffentlich gemacht hatte. Sonst könnte leicht der Eindruck entstehen, dass sie sich – wie im Fall des Ex-Klinikum-Betriebsratsvorsitzenden Arnold Kolbert, der mit ihrem aktiven Zutun unschuldig, wie sich nach über drei Jahren staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen herausstellte, zu Unrecht der sexuellen Nötigung einer Mitarbeiterin beschuldigt worden war – erneut zu weit nach vorne gewagt hätte.  
 

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