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Maxdorf – Verkehrsunfallflucht III

Maxdorf/Metropolregion Rhein-Neckar. Am frühen Morgen des 11.10.2016 kam es im Heideweg zu einem Unfall im Begegnungsverkehr zwischen einem nicht näher bekannten Motorrollerfahrer/in und einem Pkw der Marke Toyota mit RP-Kennzeichen. Der Rollerfahrer streifte im Vorbeifahren den linken Außenspiegel des Pkw und beschädigte diesen. Im Anschluss setzte er seine Fahrt fort, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Der entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 150€. Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall bei der Polizei zu melden.

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