Stuttgart/Weinheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Junge Flüchtlinge, die in Deutschland eine Berufsausbildung begonnen haben oder nachweislich die konkrete Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu beginnen, sollen für die Dauer ihrer Ausbildung eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen – unabhängig von ihrem bisherigen Aufenthaltsstatus. Für eine solche unbedingte Aufenthaltsduldung von jungen Flüchtlingen während ihrer Ausbildung in Deutschland haben sich führende kommunale Bildungsexperten der „Weinheimer Initiative“ jetzt bei einem Jahresforum in Stuttgart ausgesprochen.