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Mannheim – AfD-Antrag zur Sitzung des Gemeinderates – Konversion soll wirtschaftlich sein

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – AfD-Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 16. Dezember 2014 – ie finanziellen Chancen und Risiken des Konversionsprozesses sollen von der Stadt in Zukunft übersichtlich aufsummiert und in Kennzahlen dargestellt werden. Diese Vorgehensweise schlägt die AfD-Fraktion bei der nächsten Sitzung des Gemeinderates vor.
Die systematische Gegenüberstellung zur Konversion müsste zukünftig dann sowohl Erwartungen zu entstehenden Einnahmen aus Gewerbe- und Wohnflächen enthalten, als auch Annahmen zu künftigen Lasten für Unterhalt und Betrieb, sowie deren planungsbegleitende Fortschreibung.
Die Auswirkungen der Konversionsprojekte auf den städtischen Haushalt sind mit ihren Lasten und Ertragschancen sowohl auf Folgekosten, wie Verkehrssicherung, Instandhaltung, Instandsetzung und Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs anzugeben, und es ist zu prüfen, wie sich Erträge und Erlöse aus Steuern und Gebühren verhalten werden. Dabei sind sowohl die beteiligte Buga als auch andere beteiligte städtische Gesellschaften in diese Systematik mit einzubeziehen.

Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 16. Dezember 2014
Überwachung der Wirtschaftlichkeit kommunaler Investitionen in Konversionsflächen

Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen der Konversionsprojekte auf den städtischen Haushalt einschließlich der Eigenbetriebe in einer ständig fortzuschreibenden Gegenüberstellung von Lasten und Ertragschancen zu verfolgen und offen zu legen.

2. Über die dafür zu nutzende Methodik ist der Hauptausschuss vor ihrer Anwendung zu informieren.

3. Bei allen laufenden und künftigen Planungen ist als zwingende Vorgabe zu berücksichtigen, dass die kurz-, mittel- und langfristig zu erwartenden Folgekosten aus in städtisches Eigentum übergehenden Flächen und Einrichtungen geringer sein müssen als die zu erwartenden künftigen Erträge aus Steuern und Gebühren.

4. Kosten und Erlöse der BUGA sind hier nicht einzubeziehen, aber exakt abzugrenzen.

5. Beteiligte städtische Gesellschaften, die Infrastrukturaufgaben wahrnehmen, sind entsprechen einzubeziehen.

Begründung:
Erfahrungsgemäß werden bei öffentlichen Investitionen die Wünschbarkeit intensiv diskutiert, die Investitionskosten regelmäßig zu gering angesetzt und die Folgekosten zunächst ignoriert. Mit unseren Antrag wollen wir dazu beitragen, dass der städtische Haushalt gestärkt aus der Konversion hervorgeht und nicht noch mehr überlastet wird.
Mit der Übernahme bzw. Neuschaffung von Verkehrs- und Grünflächen sowie von Gebäuden, Infrastruktur, die nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind, übernimmt die Stadt (oder eine stadteigene Gesellschaft) künftige Lasten der Verkehrssicherung, Instandhaltung, Instandsetzung und des laufenden Betriebes. Gleiches gilt für die Folgekosten von Investitionen in der jeweiligen Umgebung zur Integration der Konversionsflächen in die Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur.
Gleichzeitig entstehen auf Gewerbe- und Wohnflächen Chancen, künftig laufende zusätzliche Einnahmen für den Haushalt aus Steuern und Gebühren zu erzielen.
Wir halten es für zwingend notwendig, dass für alle in der Diskussion und/oder in der Planung befindlichen Einzelmaßnahmen über Kennzahlen künftige Lasten für Unterhaltung und Betrieb ermittelt und planungsbegleitend fortgeschrieben werden. Weiterhin halten wir es für zwingend erforderlich, diese künftigen Lasten über alle Einzelmaßnahmen auf allen Flächen hinweg aufzusummieren.
Um eine Saldenbetrachtung zu ermöglichen, sind parallel erwartete zusätzliche Einnahmen, z.B. aus Grund- und Gewerbesteuer, aus zusätzlichen Wohn- und Gewerbegrundstücken, sowie aus Gebühren anhand von Kennzahlen darzustellen.

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