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Landau – Zuständigkeit gesetzlich nachvollzogen

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Hirsch: Bestehende Zuständigkeitsregelung gesetzlich nachvollzogen – Landau, 04.11.2010 – Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 06. Oktober 2010 das „Gesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts“ beschlossen. Gemeinsam mit der „Verordnung über Zuständigkeiten“ bedeutet dies, dass mit Tag des Inkrafttretens am 05. November 2010 die lebensmittelkontrollrechtliche Zuständigkeit der kreisfreien Stadt Landau auf den Landkreis Südliche Weinstraße übergeht. Andere kreisfreie Städte, wie beispielsweise Frankenthal haben angekündigt, gegen diese Zuständigkeitsverlagerung Klage einzureichen.

„Im Falle der Stadt Landau wird dadurch lediglich eine bereits bestehende Zuständigkeitsregelung gesetzlich nachvollzogen“, so Bürgermeister Thomas Hirsch als zuständiger Dezernent. Er könne jedoch die Verärgerung anderer kreisfreier Städte verstehen, die durch die Neuregelung ohne Vorabsprache Kompetenzen abgeben müssten. Einen Klagebeitritt erwäge Landau jedoch nicht.

Bereits im April 2001 habe die Stadt Landau eine Kooperation mit dem Landkreis Südliche Weinstraße vereinbart, welcher die Lebensmittelkontrollen auch in der Stadt wahrnimmt. Dazu gehören Kontrollen in Gaststätten, Supermärkten, Metzgereien und anderen Lebensmittel verarbeitenden Betrieben.

„Landau wurde von dem Beschluss des Landtags genauso überrascht, wie andere Städte“, so Hirsch. Viele bliebe unklar. Gleichzeitig verweist er darauf, dass sich im Vollzug der Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger in Landau nichts ändere.

Der Städtetag hatte in dieser Woche kritisiert, dass hinsichtlich des betroffenen Personals keine Übergangsregelungen vereinbart worden seien. Hier hat das Land zwischenzeitlich Nachbesserungen angekündigt. Betroffen seien die kreisfreien Städte Frankenthal, Speyer, Neustadt, Worms, Pirmasens und Zweibrücken.

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