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AWO: Weitere finanzielle Verschlechterung für Arme

AWO Ludwigshafen: Kosten für Beratungssuchende darf nicht erhöht werden
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung (10.10.2008) auf Antrag der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein beschlossen die Beratungshilfe für einkommensschwache Bevölkerungsschichten zu reformieren. Diese Reform bedeutet für diese Bevölkerungsgruppe aber keine Verbesserung, sondern eine finanzielle Verschlechterung ihrer Situation so der AWO Vorsitzende Holger Scharff.

Der Bundesratsantrag bedeutet nämlich, daß die Bürger/Innen nun eine weitere Gebühr zahlen müssen, Geld das bei den einkommensschwachen Bevölkerungsschichten ohnehin nicht vorhanden ist. Bisherige Kosten 10.—Euro, nun soll eine weitere Gebühr von 20.—Euro hinzukommen.
 
Grund für diese geplante Gesetzesänderung ist der enorme Anstieg an Klagen seit Einführung der Hartz IV Gesetzte. Dies bedeutet, daß man es armen Menschen in unserer Gesellschaft immer schwieriger machen will zu ihrem Recht zu kommen so der AWO Vorsitzende Holger Scharff.
 
 
 

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