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Landau –Allgemeinverfügung für „Landauer Sommer“

Landau – Allgemeinverfügung regelt das Mitbringen und das Trinken von Alkohol nun auch zum „Landauer Sommer“
 
Nach den positiven Erfahrungen anlässlich des Maimarktes 2008 hat das Ordnungsamt der Stadt Landau nun auch zum bevorstehenden Stadtfest „Landauer Sommer“ eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet das Mitführen und / oder das Trinken von alkoholhaltigen Getränken im Bereich des Veranstaltungsortes und der umliegenden Straßenzüge im öffentlichen Raum.
 
Das Verbot gilt nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen und Ausschankstellen der Veranstaltung „Landauer Sommer“. In den Eingangsbereichen zu den beiden Bühnenstandorten Rathausplatz und Obertorplatz werden Hinweisschilder angebracht, die auf das Mitnahmeverbot hinweisen.
 
Die Allgemeinverfügung gilt für die gesamte Veranstaltungsdauer vom 11. Juli 2008, 19 Uhr bis einschließlich 14. Juli 2008, 1 Uhr. In diesem Zeitraum sind verstärkte Kontrollen zur Einhaltung dieser Allgemeinverfügung geplant.

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