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Steinruck – EU-Kommission hat Chance vertan

Ludwigshafen / Brüssel – Jutta Steinruck: Die Sozialagenda – ein halbherziges Bemühen
 
EU-Kommission lehnt erneut Überarbeitung der Entsenderichtlinie ab – Die Europäische Kommission hat gestern die neue Sozialpolitische Agenda vorgelegt, die ein ganzes Bündel an Legislativvorschlägen, Mitteilungen und Initiativen enthält. Kernpunkte des Pakets sind drei Gesetzesvorschläge: über Patientenrechte bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung, zum Schutz vor Diskriminierungen aufgrund von Religion/Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung und Behinderung in allen Lebensbereiche sowie zur Reform der Europäischen Betriebsräterichtlinie von 1994.
 
„Die Europäische Kommission hat die Chance vertan, – gerade wo es vor dem Hintergrund der letzten EuGH-Urteile so dringend notwendig gewesen wäre, zu beweisen, dass ihr die Stärkung der Arbeitnehmerrechte tatsächlich am Herzen liegt.“ Mit diesen Worten kommentierte die DGB-Regionsvorsitzende Jutta Steinruck die gerade erst vorgelegte neue Sozialpolitische Agenda der Europäischen Kommission. „Es kann nicht sein, dass die Kommission in der neuen Sozialpolitischen Agenda ausdrücklich eine Überarbeitung der europäischen Entsenderichtlinie ablehnt: Nach den jüngsten EuGH-Urteilen sind nicht nur zum Teil die nationalen Gesetzgeber, sondern auch die europäische Ebene gefordert, einiges klarzustellen, um Lohn- und Sozialdumping effizient zu verhindern.” Steinruck kritisierte außerdem den Reformvorschlag für die Europäischen Betriebsräte als halbherzig: „Der Vorschlag bedeutet keine wirkliche Stärkung der Euro-Betriebsräte. Es fehlt eine brauchbare Konkretisierung der Informations- und Anhörungsrechte, eine Herabsenkung der Schwellenwerte als Voraussetzung zur Gründung von Euro-Betriebsräten und Regelungen über Sanktionen bei Verstößen gegen die Euro-Betriebsräterichtlinie durch Unternehmensleitungen.“
Beim Vorschlag für einen umfassenden Antidiskriminierungsschutz wurden aus Steinrucks Sicht der Wirtschaft viel zu große Zugeständnisse gemacht worden. Das gelte auch für den Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderungen. Die DGB-Frau begrüßte allerdings den Vorstoß für stärkere Patientenrechte bei Behandlungen im EU-Ausland und die Betonung dessen, dass Vorabgenehmigungen von Krankenkassen für die stationäre Behandlung im EU-Ausland nur im Ausnahmefall eingefordert werden dürfen.”

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