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Hockenheim – Planoffenlage für Lärmschutz der Bahn gestartet

Hockenheim -Metropolregion Rhein-Neckar – Planoffenlage für Lärmschutz der Bahn gestartet – Einwendungsfrist läuft bis 2. April 2013 – Unterlagen geben „hausgenau“ Einblick in Lärmwerte

Alle Hockenheimer, die sich in irgendeiner Weise vom Bahnlärm betroffen fühlen, können ab sofort ihre Einwendungen gegen die „Lärmschutz light“-Variante der Bahn einlegen. Vom Bahnlärm in Hockenheim sind nach Berechnungen rund die Hälfte der Einwohner betroffen. Grund für die Offenlage ist die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch die Bahn – wobei die Bahn keine einvernehmliche Abstimmung mit der Stadt zuvor vorgenommen hatte.

Wenn dieses Planfeststellungsverfahren abgeschlossen werden würde, würde von dem Lärmschutz, den die Bahn vor über 30 Jahren versprochen hatte, nicht mehr viel übrigbleiben. Die Bahn würde dann lediglich die Gleise abschleifen (BüG = Besonders überwachtes Gleis), eine 1,5 Meter hohe Lärmschutzwand im Bereich des Bahnhofes bauen und einigen Haushalten passiven Lärmschutz anbieten. Wer aber im Sommer seine Fenster aufmachen möchte oder in Ruhe im Freien sitzen will, dem ist damit nicht geholfen. Außerdem wären immer noch viele Menschen einem aus Sicht von Experten zu hohen Bahnlärmpegel ausgesetzt. Denn die Bahn zieht von ihren tatsächlichen Lärmpegeln pauschal 5 Dezibel (dB), den so genannten „Schienenbonus“, ab. Der tatsächliche Lärm ist also höher. Nach Expertenmeinung reichen bei 30 dB (A) Umgebungslärm 5 dB (A) Unterschied, um den Lärm für halb/doppelt so laut zu halten .

Die Offenlage bietet nun jedem einzelnen Betroffenen die Möglichkeit, sich für das Ende des Bahnlärms in Hockenheim einzusetzen. In den Unterlagen, die im Rathaus ausliegen, kann jeder genau sehen, wie viel Bahnlärm auf sein Haus und seine Wohnung eindringt und wie sich die von der Bahn geplanten Lärmschutzmaßnahmen auswirken.

Die Unterlagen liegen vom 18.02.2013 bis 18.03.2013 täglich von
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr im
Rathaus Hockenheim, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim, Fachbereich Bauen und Wohnen (2. OG), Zimmer 309
aus, Einwendungen sind bis maximal zum 2.4.13 möglich.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Eintragung in die seit Anfang des Jahres im Stadtgebiet ausliegenden Unterschriftenlisten für einen verbesserten Lärmschutz keine rechtlich wirksamen Einwendungen erhoben werden. Die Unterschriftenaktion ist eine freiwillige Aktion der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und der Stadtverwaltung ohne direkte rechtliche Wirkungen, auch wenn die Unterschriftenlisten der Planfeststellungsbehörde nach Ende der Einwendungsfrist zur Untermauerung der Forderung für einen besseren Lärmschutz übergeben werden.

Auf der Webseite werden außerdem nach und nach Mustereinwendungen eingestellt, mit der man sich gegen die Vorstellungen der Bahn rechtlich sicher wehren kann. Wer während der Offenlage keine Einwendung gegen den geplanten Lärmschutz der Bahn macht, hat später keine rechtliche Handhabe, gegen die Maßnahmen vorzugehen. Wer über die Einstellung von Mustereinwendungen informiert werden möchte, kann gerne eine E-Mail an bahnlaerm@hockenheim.de, Betreff: Mustereinwendungen, schreiben, er wird dann entsprechend angeschrieben.

Weitere Informationen: www.hockenheim.de

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