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Torbjörn Kartes zum Rentenpaket: Es ist noch mehr drin
Am Freitag hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einen Gesetzentwurf über Leistungsverbesserungen und Stabilisierungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgestellt. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Torbjörn Kartes, Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales: „Das neue Rentenpaket begrüße ich sehr. Aber ich denke, dass wir noch einen Schritt weiter gehen könnten, was die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger angeht.“
Mit dem Gesetzentwurf seien wichtige Punkte aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht worden, zum Beispiel die Verbesserungen bei der Mütterrente und bei der Erwerbsminderungsrente. Erziehenden Elternteilen, die aufgrund der Erziehung von mehr als zwei Kindern in der Rente Nachteile wegen eingeschränkter Erwerbsarbeit hatten, wird künftig auch für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern ein drittes Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Bislang galt dies nur, wenn die Kinder nach 1992 geboren wurden. Um Geringverdienerinnen und Geringverdiener bei den Sozialabgaben zu entlasten, wird die Obergrenze der Beitragsentlastung von 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben und zugleich sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht zu geringeren Rentenleistungen führen. Beide Maßnahmen finden Kartes‘ volle Unterstützung. „Jedoch hätte ich mir gewünscht, dass mit diesem Gesetz auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung abgesenkt würde“, so der Sozialpolitiker.
Deshalb unterstützt Kartes die Forderung seiner Fraktion, in demselben Gesetz auch eine Entlastung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung zu verwirklichen. „Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine Senkung um 0,3 Prozent geeinigt. Mindestens das Vereinbarte muss nun zügig umgesetzt werden. Darüber hinaus sollte man ernsthaft prüfen, ob noch mehr möglich ist.“ Es gebe keinen Grund, mit der Entlastung zu warten, ergänzt Kartes.
Quelle
Büro Torbjörn Kartes MdB