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Heidelberg – 1400 Tage Restjugendstrafe-Haft

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Fahren ohne Fahrschein – Mann muß für 1400 Tage in Haft – Am gestrigen Sonntag, gg. 20:25 Uhr, wurde ein 31-jähriger Rumäne im Heidelberger Hauptbahnhof, nach vorangegangenem Fahren ohne Fahrschein, festgenommen. Das mit diesem Vorfall zusammenhängende Strafverfahren dürfte ihn aber weniger interessieren.
Bei seiner Überprüfung haben die Beamten der Bundespolizei festgestellt, dass er wegen eines Urteils des Landgerichts Münster aus dem Jahre 1996 (gemeinschaftlicher Raub mit Todesfolgen) noch eine Restjugendstrafe von 1400 Tagen zu verbüßen hat. Der 31-Jährige war im Jahre 2000 vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Als Auflage hat ihm das Gericht eine ordnungsgemäße Ausreise angeordnet und verboten in die Bundesrepublik Deutschland zurückzukehren.
Weil er jetzt aber erneut nach Deutschland eingereist ist, hat er gegen diese Auflage verstoßen. Er muss nun vermutlich die restliche Strafe von 1400 Tagen absitzen.
Noch am heutigen Tage wird er in die Justizvollzugsanstalt Heidelberg eingeliefert.
 

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