Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar. !
Über die Regelungen bei der Vergabe von Kindertagesplätzen in Mannheim hat sich die FWG-Stadtratsfraktion bei einem Gespräch mit den Verantwortlichen in der Nachbarstadt informiert.
Im Gegensatz zu Ludwigshafen existiert dort bereits ein zentrales Anmeldeverfahren, das sogar online genutzt werden kann. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass die Verwaltung jederzeit den Überblick darüber hat, wer wo welche Art von Betreuung sucht und in welcher Einrichtung wie viele freie Plät-ze vorhanden sind. Auch die Freien Träger melden ihre freien Plätze an das zentrale System. Das Computerprogramm hierfür wurde der Stadt Mann-heim kostenlos vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.
Die Vergabe in den städtischen Einrichtungen erfolgt in Mannheim nach objektiven transparenten Vergabekriterien, die auch mit Hilfe von Elterninitiativen weiterentwickelt werden: Nach den gesetzlich im Kinder- und Jugendhil-fegesetzt verankerten Fällen, berücksichtigen die Kriterien die unterschiedlichen Lebenssituationen von Erziehungsberechtigten (z.B.: Alleinerziehende oder Haushalte, in denen beide Erziehungsberechtigte einer Beschäftigung nachgehen). Die Vergabe von Plätzen orientiert sich darüber hinaus an den zeitlichen Beschäftigungsverhältnissen der Erziehungsberechtigten. Auch Geschwisterkinder werden berücksichtigt. In Ludwigshafen gibt es hierfür scheinbar keinerlei Regelungen. Das Vergabefahren ist für die Eltern vollkommen undurchsichtig.
Weiterhin gibt es in Mannheim eine Servicestelle mit fünf Vollzeitmitarbeiterinnen, die Eltern bei der Suche nach einem Kita-Platz unterstützen. Gemeinsam mit den Betroffenen wird hier nach Lösungen gesucht, auch in Notfällen.
Gemäß den Erkenntnissen aus der Arbeit der Stadtverwaltung Mannheim erheben die Freien Wähler die folgenden Forderungen:
– Wir fordern eine durchgängig von mehreren MitarbeiterInnen besetzte und ganztätig erreichbare Beratungsstelle, die alle Eltern bei der Suche nach ei-nem Betreuungsplatz unterstützt und berät.
– Diese Beratungsstelle muss den Überblick über sämtliche freien Kitaplätze (ob städtische oder freie Träger) und Plätze bei Tagespflegepersonen in der Stadt haben.
– Die Stadt muss dafür Sorge tragen, dass eine solche Beratungsstelle bei allen Bürgerinnen und Bürgern bekannt ist.
– Die Kriterien, nach denen die Plätze vergeben werden, müssen mit Vertre-tern aller Beteiligten (Eltern, Kitaleitungen, Stadt, freie Träger) ausgehandelt, schriftlich fixiert und für alle BürgerInnen einsehbar festgehalten werden.
– Bei der Anmeldung eines Kindes in einer Betreuungseinrichtung müssen die Eltern darüber aufgeklärt werden, wie das Verfahren für sie weitergeht, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Zusage von der Ein-richtung erhalten.
Darüberhinaus wird die FWG-Stadtratsfraktion zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 04.12.2017 die folgenden Fragen stellen:
1) Wie viele Kitaplatz-Zusagen und wie viele Absagen hat die Stadt in diesem Jahr stadtweit an Eltern verschickt?
2) Wie viele Kitaplatz-Zusagen und wie viele Absagen hat die Stadt im Jahr 2016 stadtweit an Eltern verschickt?
3) Wie lautet wörtlich der Inhalt des Absagebriefes, den Eltern erhalten (laut Aussage von Herrn Leidig im Jugendhilfeausschuss am 25.9.), deren Kind keinen Betreuungsplatz bekommen hat?
4) An welchem Termin ist ein weiteres Treffen mit ElternvertreterInnen – wie beim Gespräch mit der Stadtverwaltung am 14.7. zugesagt – geplant?
5) Welche Hilfe erhalten Eltern bei der der Suche nach einem Betreuungs-platz für ihr Kind? In Mannheim gibt es eine Servicestelle mit fünf Mitarbeite-rinnen, die zu den Öffnungszeiten der Verwaltung immer zu erreichen ist. Wie wird dies in Ludwigshafen gehandhabt? Sind dieser Ludwigshafener Analaufstelle alle freien Plätze (incl. der Kindertagespflege) bekannt? Wie wird mit Notfällen umgegangen? Wie werden die Eltern auf diese Hilfemög-lichkeit aufmerksam gemacht (Werbung)? Mit wie vielen Stellen ist diese An-laufstelle eingerichtet? Welche Öffnungszeiten gibt es?
5) Ein zentrales Anmeldeverfahren soll für das neue Kindergartenjahr ein-geführt werden. Wie ist der aktuelle Stand? Ab wann ist die Anmeldung möglich? Gibt es Vereinbarungen mit den freien Trägern? Wenn ja, welche? Welche Kosten entstehen durch die Einführung dieses Verfahrens?
6) Nach welchen konkreten Kriterien erfolgt zur Zeit die Vergabe der Kita-Plätze?
Quelle FWG Lu