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Bad Dürkheim – Testkäufe zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

alkohol testkauf

Bad Dürkheim / Metropolregion Rhein-Neckar (ots) – Gemeinsame Presseerklärung der Polizeiinspektion Bad Dürkheim und der Stadtverwaltung Bad Dürkheim:

Am Montag den 4. September 2017, wurde durch Kräfte der Polizeiinspektion Bad Dürkheim sowie des kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Bad Dürkheim Testkäufe zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Bad Dürkheim durchgeführt. Durch zwei minderjährige Schüler der höheren Berufsfachschule, Bereich “Polizeidienst und Verwaltung”, wurde unter Aufsicht der Beamten an insgesamt fünf verschiedenen Verkaufsstellen versucht hochprozentige Alkoholika zu erwerben. Im Ergebnis verweigerten vier der Verkäuferinnen bzw. Verkäufer den Verkauf an die 17-jährigen Testkäufer. Lediglich eine Kassiererin verkaufte den minderjährigen Schülern eine Flasche Whisky im Wert von ca. 33,- Euro trotz des zuvor eingesehenen Personalausweises. In diesem Fall wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Durch die gemeinsame Aktion sollte besonders im Hinblick auf den bevorstehenden Dürkheimer Wurstmarkt eine Sensibilisierung des Verkaufspersonals zum Thema Jugendschutz erzielt werden.

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