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Ludwigshafen – FWG:Verbesserung der Situation der Kindertagespflege in Ludwigshafen

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar.

Mehr Kinder werden in Ludwigshafen geboren und gleichzeitig besteht über die in Ludwigshafen lebenden Flüchtlinge ein hoher Bedarf an Kindergar-ten- und Krippenplätzen. Neben den städtischen Angeboten gibt es noch Angebote in der Kindertagespflege, die von selbständigen Müttern – sehr selten auch Vätern – angeboten wird und laut Sozialgesetzbuch gleichbe-rechtigt sein soll.

Da es in diesem Bereich in Ludwigshafen große Probleme gibt, stellt die FWG-Stadtratsfraktion für die kommende Stadtratssitzung am 04.07.2016 den folgenden Antrag:

Die Verwaltung erarbeitet und stellt ein neues Konzept für die Kindertages-pflege in Ludwigshafen vor. Dabei sollen insbesondere die folgenden Punk-te bei Kindern bis zum dritten Lebensjahr berücksichtigt werden:

1. Wenn Eltern keinen Kindergartenplatz erhalten, werden sie von Amts-wegen auf die Möglichkeit der Kindertagespflege hingewiesen.
Darüber hinaus informiert die Verwaltung über die Kindertagespflege als Alternative zu Kita und Krippe.

2. Die Stempelkarte, mit der Eltern nachweisen müssen, dass kein Kin-dergartenplatz in einer städtischen Einrichtung bereitsteht, entfällt. Die Stadtverwaltung regelt dies zentral.

3. Nehmen Eltern für ihr Kind, das keinen Platz in einer städtischen Ein-richtung erhalten hat, einen Kindertagepflegeplatz an, so darf dieser Platz bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes genutzt wer-den. Ein „zwangsweiser“ Wechsel bei einem freien städtischen Kinder-tagesstättenplatz wird in diesem Zeitraum aufgrund der Bindung und Eingewöhnung der Kinder nicht mehr verlangt.

4. In einer Kita oder Krippe erfolgt bei krankheitsbedingten Fehlzeiten des Kindes unbegrenzt eine weitere Finanzierung der Kita/Krippe. In der Kindertagespflege werden bereits nach der 4. Woche/Jahr die Bei-träge zurückgefordert. Künftig soll, um eine planvolle und wirtschaftli-che Arbeit der Kindertagesstätten zu ermöglichen, die Kindertages-pflege diesbezüglich mit Kita/Krippe gleichgestellt werden.

Das Wohl der Kinder muss immer Ziel des Handelns sein. Daher kann nicht hingenommen werden, dass Kleinkinder nach der Eingewöhnung bei der Tagesmutter unter Umständen bereits nach kurzer Zeit in städtische Einrich-tungen wechseln müssen, somit aus der gewohnten Gruppe mit ihren Bin-dungen heraus müssen und sich wiederum neu eingewöhnen und Bindun-gen entwickeln müssen. Gerade für Kleinkinder ist dieser Wechsel schwer verkraftbar und es dürfen in diesem eher kurzen und überschaubaren Zeit-rahmen neben dem Wechsel vom Elternhaus in die Kindertagespflege kei-ne zusätzlichen Wechsel gefordert werden.

Ziel muss sein, dass auch die Kindertagespflege gleichberechtigt neben den städtischen Institutionen in der Kindererziehung berücksichtigt wird.

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