Ludwigshafen / Metropolregion Rhein–Neckar – Am Sonntag, 28.06.2015, kurz nach 10 Uhr, rief ein 39-jähriger Ludwigshafener bei seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau an. Während des Telefonats kam es zum Streit. Dabei drohte der Mann, dass er seine 32-jährige Frau umbringen und ihr den gemeinsamen 2-jährigen Sohn wegnehmen würde.
Die Eheleute leben bereits seit 2013 getrennt. Da es nach der Trennung schon wiederholt zu Straftaten zum Nachteil der Frau durch den Mann gekommen war, wurde diese Bedrohung als ernsthaft eingestuft.
Die Polizei sprach dem 39-Jährigen deshalb, auf Grundlage des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, ein Kontaktaufnahme- und Annäherungsverbot zu Frau und Kind aus. Die Frau hat nun Zeit, eine entsprechende gerichtliche Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz gegen ihren Ehemann zu erwirken
Die polizeiliche Verfügung wurde dem Mann in einem persönlichen Gespräch ausgehändigt. Dabei wurde er von der Polizei auf mögliche Konsequenzen einer Zuwiderhandlung hingewiesen.