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Frankenthal – Polizeibericht aus Frankenthal und Umgebung

Frankenthal / Metropolregion Rhein Neckar –

(Bobenheim-Roxheim) – Verkehrsunfallflucht

 

Am Mittwoch, 24.12.2014, in der Zeit von 17:00 Uhr und 18:30 Uhr, kam es in der Kaufweide in Bobenheim-Roxheim zu einem Verkehrsunfall mit Flucht.

Der ordnungsgemäß vor der katholischen Kirche abgestellte Geländewagen der Marke „Mercedes-Benz“ des 49-jährigen Geschädigten wurde in der genannten Zeit augenscheinlich beim Ausparken an der hinteren Beifahrertür in Form von Kratzspuren beschädigt. Der Unfallverursacher entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle.

 

 

(Beindersheim) – erhebliche Sachbeschädigung an PKW

 

Am Samstag, 27.12.2014, zwischen 01:00 Uhr und 11:00 Uhr, wurden in der Birkenstraße in Beindersheim durch bislang unbekannte Täter drei Fahrzeuge der Familie einer 45-jährigen Anwohnerin beschädigt.

Die drei Fahrzeuge der Familie waren vor dem Wohnanwesen, sowie in der Einfahrt geparkt abgestellt. Durch bislang unbekannte Täter wurden an allen drei Fahrzeugen jeweils drei Reifen zerstochen. Darüber hinaus wurde an zwei der drei Fahrzeuge die Beifahrerseite über die gesamte Fahrzeuglänge mit einem spitzen Gegenstand zerkratzt. Aufgrund der Hochwertigkeit der Fahrzeuge ist von einer Gesamtschadenshöhe von ca. 10.000 Euro auszugehen.

 

Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden

 

 

(Frankenthal) – Verkehrsunfall mit verletztem Radfahrer

 

Am Samstag, 27.12.2014, gegen 17:00 Uhr, ereignete sich  ein Verkehrsunfall zwischen einem Fahrradfahrer und einer PKW Fahrerin im Bereich der Ausfahrt des Gewerbeparks in der Wormser Straße 99 in Frankenthal.

 

Der 74-jährige Fahrradfahrer befuhr den Radweg der Wormser Straße aus Richtung Nordring kommend entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. An der Grundstücksausfahrt Wormser Straße 99 wollte die 57-jährige PKW-Fahrerein in die Wormser Straße einfahren. Hierbei kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, wobei der Radfahrer stürzte und sich eine erhebliche Prellung an der linken Stirn zuzog. Er wurde anschließend zur weiteren Untersuchung in die Stadtklinik Frankenthal gebracht.

 

Unfallursächlich war das Fehlverhalten des Radfahrers, der trotz beidseitig verfügbarer Fahrradwege entgegengesetzt der Fahrtrichtung fuhr.

 

Die Polizei weißt daher erneut daraufhin, dass die Missachtung der vorgegebenen Fahrtrichtung insbesondere auch als Fahrradfahrer ein äußerst gefahrenträchtiges Fehlverhalten darstellt. Festgestellte Verstöße werden durch die Polizei konsequent geahndet.

 

 

(Bobenheim-Roxheim) – Trunkenheit im Straßenverkehr

 

Im Rahmen der Streifenfahrt wurde am Sonntag, 28.12.2014, gegen 02:45 Uhr, ein 48-jähriger Wormser in Bobenheim-Roxheim einer Verkehrskontrolle unterzogen.

Im Rahmen dieser stellte die Funkstreifenwagenbesatzung erheblichen Atemalkoholgeruch fest. Ein anschließend unter Mitwirkung des PKW-Fahrers durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,74‰, weshalb ihm im Anschluss eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein mit Hinblick auf die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch richterliche Entscheidung sichergestellt wurde.

Der 48-jährige PKW-Fahrer muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr in Folge des Genusses alkoholischer Getränke gem. § 316 StGB verantworten.

 

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.

Gegen den unter Alkoholeinfluss / Drogeneinfluss stehenden Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr / Trunkenheitsfahrt eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt / beschlagnahmt und gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe / Geldbuße bis zu dreitausend Euro verhängt werden. Außerdem kann die Führerscheinstelle die Geeignetheit des Unfallverursachers überprüfen.

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