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Brüssel (EU) – Steinruck: Sicherheit vor Marktfreiheit

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar / Brüssel – Die SPD-Europaabgeordnete Jutta Steinruck, Mitglied des Beschäftigungs- und Sozialausschusses, zeigt sich enttäuscht über das Abstimmungsverhalten der Konservativen bei der gestrigen Abstimmung. Im Beschäftigungsausschuss zur Richtlinie zur Regelung von Arbeitszeiten von im Straßenverkehr tätigen Personen hatten die Konservativen und Teile der Liberalen eine Änderung des Kommissionsentwurfes abgelehnt.
 
„Es ist für uns Sozialdemokraten untragbar, wenn die Freiheit des Marktes über die Sicherheit von Menschen im Straßenverkehr gestellt wird. Vernünftige Arbeits- und Ruhezeitreglungen im gewerblichen Bus- und LKW-Verkehr müssen für alle gelten“. Es mache aus Steinrucks Sicht für die Sicherheit auf Europas Straßen keinen Unterschied, ob ein angestellter oder selbstständiger Kraftfahrer übermüdet am Steuer sitze. Übermüdung von BerufskraftfahrerInnen sei nachweislich eine der häufigsten Unfallursachen.
 
Deshalb haben die Sozialdemokraten immer darauf bestanden, dass von einer Regelung der Arbeitszeiten für Kraftfahrer auch Selbstständige zwingend erfasst werden. Eine klare Unterscheidung zwischen Selbstständigen und Scheinselbstständigen sei oftmals nicht möglich. „Zudem wird der Druck auf LKW- und BusfahrerInnen erheblich erhöht, sich in mögliche neue Konstrukte der Scheinselbstständigkeit zu begeben. Schon heute sind viele Selbstständige beim genauen Hinschauen abhängig beschäftigte ArbeitnehmerInnen, die sich nicht freiwillig in die Selbstständigkeit begeben haben, “ betont Steinruck (SPD).
 
„Im Ergebnis werden so feste Beschäftigungsverhältnisse gefährdet und unsichere Arbeitsverhältnisse gefördert. Es ist unsere Pflicht, hier auf faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen zu achten. Den Konservativen muss bewusst sein, dass ihre Markthörigkeit Menschenleben auf europäischen Straßen kosten kann“, so die SPD-Arbeitsmarktexpertin abschließend.
 
Kommission von Oktober 2008 will jedoch nur die Scheinselbstständigen einbeziehen. Dieser Vorschlag wurde bereits am 5. Mai 2009 vom Europäischen Parlament abgelehnt. Aufgrund der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments musste der Entschließungsantrag jedoch trotz Zurückweisung des Plenums

Hintergrund:
Die ursprüngliche Richtlinie 2002/15/EC sieht die Einbeziehung aller selbständigen Fahrer in die Arbeitszeitregelung vor. Der Gesetzesentwurf der Kommission von Oktober 2008 will jedoch nur die Scheinselbstständigen einbeziehen. Dieser Vorschlag wurde bereits am 5. Mai 2009 vom Europäischen Parlament abgelehnt. Aufgrund der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments musste der Entschließungsantrag jedoch trotz Zurückweisung des Plenums gestern erneut im Beschäftigungs- und Sozialausschuss beraten werden.

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