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Mannheim – MVV: Sparen beim Wasserhausanschluss

Mannheim / Rhein-Neckar – MVV Energie hilft bei der Rückerstattung zuviel gezahlter Mehrwertsteuer – Anträge schriftlich einreichen
Gute Nachricht für viele Kunden von MVV Energie: Wer im Zeitraum zwischen Januar 2000 und Dezember 2008 einen Wasserhausanschluss bei dem Mannheimer Energieunternehmen in Auftrag gegeben und bezahlt hat, kann Steuern zurückerhalten. MVV Energie hilft allen betroffenen Kunden, den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent geltend zu machen und die Mehrwertsteuerdifferenz zum Regelsteuersatz (16 Prozent bis 2006 bzw.19 Prozent ab 2007) erstattet zu bekommen.
Jahrelang galt für die Erstellung eines Wasserhausanschlusses ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent – so wie bei der Wasserlieferung auch. Ab dem Jahr 2000 verlangten die Finanzbehörden für den Bau der Anschlussleitung aber den vollen Steuersatz. Dagegen er-gingen Ende 2008 höchstrichterliche Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesfinanzhofes (BFH). Demnach gilt ab Juli 2009 wieder die alte Praxis. Ein pauschaler Rückerstattungsanspruch der bereits gezahlten Steuern besteht grundsätzlich nicht.
Im Interesse ihrer Kunden nutzt MVV Energie die Möglichkeit, den Kunden eine neue Rechnung mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu stellen und die Differenz zu erstatten. Diese macht in der Regel einen dreistelligen Betrag aus.
Kunden, die im genannten Zeitraum einen Wasserhausanschluss installieren ließen, können die Rechnungskopie an folgende Adresse senden: MVV Energie, Abteilung Geschäftsbuchhaltung, Luisenring 49, 68159 Mannheim, Stichwort: Wasserhausanschluss. Das Energieunternehmen weist darauf hin, dass die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen einige Wochen dauern kann. Die Kunden erhalten unaufgefordert eine korrigierte Rechnung und den Differenzbetrag zwischen den Steuersätzen zurück.

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