Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar – Stadt beantragt Fördermittel für Welterbestätte Kaiserdom zu Speyer
Die Stadt Speyer hat jetzt einen Förderantrag auf Gewährung von Bundesmitteln in Höhe von 1.450.000,00 Euro im Rahmen des Programms „Nationale UNESCO-Welterbestätten“ bei dem vom Bund beauftragten Institut in Frankfurt beantragt.
Mit einem Kostenaufwand von 4.350.000,00 Euro sollen bis Ende 2013 Maßnahmen zur Sanierung, Instandsetzung und Ertüchtigung des Westbaus des Kaiserdomes zu Speyer durchgeführt werden.
Im Einzelnen handelt es sich um die Sanierung des Kaisersaales, d.h. die statisch-konstruktive Stabilisierung einschl. des Einbaus einer brandschutztechnischen Ausrüstung, den Einbau einer Stahlunterkonstruktion zur Aufnahme der Schraudolph Gemälde, Applizieren und Retuschieren der Bilder, Inszenierung und Ausstattung des Kaisersaals als Veranstaltungsort, Instandsetzung der beiden Westtürme und schließlich Herstellen einer Aussichtsplattform im südlichen Westturm.
Der Stadtrat der Stadt Speyer hat in seiner Sitzung am 12. März beschlossen, sich an der Gesamtmaßnahme mit einem Finanzierungsanteil in Höhe von bis zu 450.000,00 Euro zu beteiligen. Die Bundesmittel in Höhe von 1.450.000,00 Euro wurden mit Schreiben des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung vom 18.Juni in Aussicht gestellt. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat der Stadt mitgeteilt, dass das Land Rheinland-Pfalz die Kofinanzierung in gleicher Höhe wie der Bund übernehmen wird. Die Restfinanzierung trägt die Europäische Stiftung Kaiserdom zu Speyer zusammen mit dem Dombauverein.
Nachdem die Gelder aus dem Fördertopf für Investitionen an nationalen UNESCO-Welterbestätten nur von Kommunen beantragt werden dürfen, hat die Bauverwaltung der Stadt nunmehr den Förderantrag auf Bewilligung der in Aussicht gestellten Bundesmittel beantragt. Parallel dazu hat sie beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Bonn die Einwilligung in den vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt, da noch in diesem Jahr zur Ankurbelung der Konjunktur 700.000,00 Euro verausgabt werden müssen.