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Ludwigshafen – Gartenquartier Deichstraße : Keine Bebauung

Ludwigshafen/ Metropolregion Rhein-Neckar. „Die CDU – Ortsbeiratsfraktion Oppau will auf eine Bebauung des Gartenquartiers Deichstraße verzichten. Das Umlegungsverfahren und das Bebauzugsplanverfahren sollen gestoppt werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planungen einzustellen“, erklärt Roman Bertram, der Sprecher der CDU-Ortsbeiratsfraktion und Mitglied des Stadtrates. Darauf hat sich die Fraktion in ihrer letzten Sitzung verständigt. Die Hauseigentümer und Bewohner in diesem Quartier sollen endgültig wissen, woran sie sind. Für die CDU in den nördlichen Stadtteilen ist die Diskussion um eine mögliche Bebauung beendet. Das Augenmerk sollte jetzt darauf gerichtet werden, für möglichst geordnete Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse bezüglich der Brach- und Gartenflächen zu sorgen.“
Bertram weiter: Die Planungen fortzusetzen, macht keinen Sinn. Entgegen der lang vorherrschenden Annahme gibt es unter den kaum oder überhaupt keine Bauwilligen oder –interessierte. Die Erschließung des Gebietes wäre technisch sehr aufwendig und teuer. Die Kosten müssten entsprechend umgelegt werden. Problematisch ist auch die Entwässerung des Gebietes. Vollkommen ungeklärt ist noch die Grundwasserproblematik. Diese ist in dem nördlich angrenzenden Gebiet, nur wenige hundert Meter entfernt, äußerst kritisch.
Die Verwaltung muss sich jetzt darauf konzentrieren, die Grundstückssituation und die Eigentums- bzw. Nutzungsverhältnisse zu ordnen. Ganz offensichtlich hat sich hier bezogen auf die knapp 30 Grundstücke ein regelrechter grundstücksrechtlicher „Flickenteppich“ entwickelt. In einigen Fällen bestehen die Erbpachtverhältnisse fort, in anderen Fällen sind sie oder gelten sie als aufgegeben. Teilweise sind die Garten Grundstücke im Eigentum der vorderliegenden Anwohner, teilweise ist die Stadt Eigentümer, ohne das ein anderer die Fläche nutzt. Hier muss mit den Anwohnern nach Lösungen gesucht werden, um langfristig eine geordnete verlässliche Nutzung dieser innenliegenden Freiflächen sicher zu stellen. „So richtig und wichtig der Grundsatz „Innen – vor Außenentwicklung“ ansonsten auch ist, ihn hier an dieser Stelle umsetzen zu wollen, wäre einfach ein Fehler“, so Bertram abschließend.

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