Landau i. d. Pfalz / Metropolregion Rhein-Neckar – Allgemeinverfügung regelt wieder das Mitbringen und den Verzehr von Alkohol auf dem Landauer Maimarkt
Vor einem Jahr ist zum ersten Mal die Allgemeinverfügung zur Regelung des Mitbringens von Alkohol auf Landauer Feste in Kraft getreten. Nach den positiven Erfahrungen gilt diese nun auch beim bevorstehenden Maimarkt. Die Allgemeinverfügung verbietet das Mitbringen und/oder das Trinken von alkoholhaltigen Getränken im Bereich des Veranstaltungsortes und der umliegenden Straßenzüge im öffentlichen Raum. Das Verbot gilt nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen und Ausschankstellen des Maimarktes. In den Eingangsbereichen zum Maimarkt werden Hinweisschilder angebracht, die auf das Mitnahmeverbot hinweisen.
Die Allgemeinverfügung ist für die gesamte Dauer des Maimarktes vom 25. April, 15 Uhr, bis einschließlich 4. Mai, 24 Uhr, gültig. In diesem Zeitraum sind verstärkte Kontrollen geplant. Anlass zur Verfügung waren häufige Beobachtungen der Schausteller, dass insbesondere Jugendliche in den frühen Abendstunden ihren mitgebrachten Alkohol rund um die Fahrgeschäfte trinken. Deshalb kam es schon mehrfach zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Sachbeschädigungen. Solche Ausschreitungen sollen auch künftig durch präventive Maßnahmen unterbunden werden.