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Edingen-Neckarhausen – Rattenbekämpfung

Edingen-Neckarhausen / Metropolregion Rhein-Neckar – In der Zeit vom 17. bis 31. Juli 2017 lässt die Gemeinde Edingen-Neckarhausen im gesamten Ortsgebiet Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchführen.
Die Auslegung des Rattengiftes in der Kanalisation erfolgt durch die Gemeinde und die Firma Ludwig Feyertag GmbH aus Weinheim.
Bitte unterstützen Sie unsere Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen.

Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken geht jeden an!
Bei der Gemeinde gehen immer wieder Anrufe ein, in denen Bürger mitteilen, dass sie Ratten gesichtet haben. Zu dieser Meldung ist jeder verpflichtet, der Rattenbefall feststellt. Außerdem ist jeder Eigentümer bzw. die Personen, die die tatsächliche Gewalt über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Grundstücke besitzt gem. der Polizeiverordnung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 14.12.2016 verpflichtet, bei Befall auf seinem Grundstück unverzüglich eine Rattenbekämpfung durchzuführen. Ferner sollte der Grundstückszustand so verändert werden, dass ein weiterer Rattenbefall vermieden, zumindest
aber unwahrscheinlich wird. Die Bekämpfungsmaßnahmen sind solange zu wiederholen, bis sämtliche Ratten vernichtet sind.
Zur Bekämpfung sind die von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft amtlich geprüften und zugelassenen Präparate zu verwenden. Diese können bei den Apotheken und Drogerien erworben werden. Die Präparate sind für Hunde und Katzen ungefährlich. Es können auch Schädlingsbekämpfungsunternehmen mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt werden. Wir möchten nochmals deutlich darauf hinweisen, dass auf privaten Flächen der Eigentümer selbst zur Rattenbekämpfung verpflichtet ist.

Wie können Sie Rattenbefall vorbeugen?
• Achten Sie in Ihrem Umfeld auf hygienische und saubere Verhältnisse.
• Lassen Sie keine Nahrungs- und Futtermittel offen auf Ihrem Grundstück stehen.
• Wenn Sie selbst kompostieren, gehören Küchenabfälle nicht in den Kompost. Sie sollten geschlossene Komposter bevorzugen, die zum Boden mit einem engmaschigen Metallgitter versehen sind.
• Die Entsorgung von Nahrungsmittelresten und -abfällen über die Kanalisation ist auch nach vorhergehender Zerkleinerung aufgrund der Abwassersatzungen nicht zulässig und würde das Nahrungsangebot für die Ratten in der ohnehin befallenen Kanalisation erweitern.
• Das Eindringen von Ratten in die Gebäude können Sie erschweren, indem Sie alle Öffnungen und Schlupflöcher verschließen. Achten Sie auch auf Abwasserschächte und Leitungen.
• Füttern Sie bitte keine Tauben, weil hierdurch Ratten angelockt werden.

So bekämpfen Sie Ratten richtig!
• Sobald Sie Ratten oder -spuren bzw. -kot auf Ihrem Anwesen festgestellt haben, sind Maßnahmen zur Beseitigung des Rattenbefalls einzuleiten.
• Grundlage für diese Maßnahmen sind die örtlichen Polizeiverordnungen.
Bitte beachten Sie, dass Rattenbefall bei den zuständigen Gemeinde- und Stadtverwaltungen gemeldet werden muss. Bevor Sie mit einer Bekämpfungsaktion beginnen, sprechen Sie mit Ihrem Nachbar, ob dort ebenfalls Rattenbefall festgestellt wurde. Eventuell ist eine gemeinsame Maßnahme sinnvoll.
• Lassen Sie sich von einem Fachmann und/oder Schäddlingsbekämpfer beraten. Adressen finden Sie in den „Gelben Seiten“ oder beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband e.V., Telefon:06201/340400.
• Einzeltiere, besonders im Haus, können Sie mit Rattenfallen bekämpfen. Heute werden meist Fraßköder mit einem blutgerinnungshemmenden Wirkstoff verwendet. Hierdurch verenden die Tiere unter den Anzeichen der natürlichen Alterung, ohne Schmerzen zu verspüren und ohne die Artgenossen zu warnen.
• Köder sind dort auszulegen, wo Ratten gesehen oder vermutet werden, z.B. an Rattenwechseln, auf Laufwegen und an Kotplätzen bzw. Eingängen zu Rattenbauten. Bei einer Bekämpfung im Freien dürfen Sie nur Köderboxen verwenden. Eine offene Auslegung von Ködern ist verboten, um Mensch und andere Tiere nicht zu gefährden.
• Ratten gehen immer wieder an die Köderstellen, solange sie dort etwas zu Fressen finden. Deshalb die Köder solange ergänzen, bis nichts mehr gefressen wird! Dies setzt voraus, dass Sie die Köder ständig kontrollieren.
• Rattenköder gibt es im Fachhandel in Streu- und Flockenform sowie als Granulat.
• Beachten Sie bitte die auf den Verpackungen aufgedruckten Gebrauchsanweisungen und Vorsichtsmaßnahmen. Köderreste können Sie bei der öffentlichen Schadstoffsammelstelle abgeben.

Rattenbekämpfung – Vorsicht bei Tierfütterungen!
Immer wieder erreichen uns Klagen über Rattenbefall in der Gemeinde. Insbesondere der Bereich des Neckarvorlands und dessen Umgebung scheint sich ideal als Lebensraum für die Nager zu eignen.
Dass Ratten Träger und Überträger von Krankheitserregern auf Menschen und Tiere sind, ist allgemein bekannt.
Um wirksam Ratten bekämpfen zu können, sollte man u.a. folgendes wissen:
Die Population der Ratten hängt von mehreren Faktoren ab. So spielen Nahrungsangebot durch achtlos weggeworfene Lebensmittel in Grünanlagen und Wasserführung in der Kanalisation eine wichtige Rolle.
Durch das Füttern von Enten, Schwänen und Fischen erschließt sich aus falsch verstandener Tierliebe heraus eine zusätzliche Nahrungsquelle für die gefürchteten Nager.

Was kann man vorbeugend gegen Ratten unternehmen?
• Achten Sie in Ihrem Umfeld auf Hygiene und Sauberkeit.
• Lassen Sie keine Nahrungs- und Futtermittel offen im Freien stehen.
• Auf den Kompost gehören keine gekochten Küchenabfälle.
• Füttern Sie bitte keine Enten, Fische usw., da durch die Lebensmittelreste Ratten in großer Anzahl angelockt werden.
• Entsorgen Sie bitte keine Nahrungsmittelabfälle über die Kanalisation.
• Unterstützen Sie die Rattenbekämpfungsmaßnahmen der Gemeinde.

Weitere Auskünfte erteilen:
Deutscher Schädlingsbekämpferverband e.V., Landesverband Südwest, Nördliche Hauptstr. 39, 69469 Weinheim, Telefon: 06201/340400
Rhein-Neckar-Kreis, Gesundheitsamt, Kurfürstenanlage 38, 69115 Heidelberg, Telefon: 06221/5220
Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mbH (AVR), Muthstraße 4, 74889 Sinsheim, Telefon: 07261/9310
Gemeinde Edingen-Neckarhausen, Bau- & Umweltamt, Herbert Stein, Telefon: 06203/808139

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