Eppelheim/Rhein-Neckar-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Der Neubau der Brücke über die A5 nebst Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Hildastraße/Hauptstraße hat eine weitere wichtige Hürde genommen: Die Fahrradunterführung, die die neue Brückenrampe auf Eppelheimer Seite in Nord/Süd Richtung für Fahrradfahrer durchquerbar machen soll, wurde in das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Dies teilte das Regierungspräsidium Karlsruhe in einem Schreiben an die Eppelheimer Stadtverwaltung mit.
Auch wenn die Aufnahme in das Förderprogramm nur ein einzelner Meilenstein ist, sehen rnv und Stadt damit einen großen Schritt hin zu einer bestmöglichen Förderung für das Gesamtprojekt. Auch bezüglich der beiden anderen großen Bausteine des Bauvorhabens, dem eigentlichen Brückenneubau und dem Bau des Kreisels, können Stadt und rnv positives vermelden: Das Gesamtprojekt und auch die Kosten bzw. die Fördermittelsituation sind nach derzeitigem Stand im Plan.
Dazu trägt auch die kürzlich durch den Eppelheimer Gemeinderat beschlossene Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der die rnv die EU-weiten Ausschreibung der einzelnen Baumaßnahmen und Aufträge vornehmen kann. Das ist nicht nur ein absolut üblicher Vorgang bei Bauprojekten dieser Größe, sondern auch notwendig für die Einhaltung des straffen Zeitplans. Auch die Stadt Heidelberg hat bezogen auf ihren Anteil an der Baumaßnahme der Unbedenklichkeit des Projektes zugestimmt.
Über das Projekt
Die Brücke über die Autobahn A 5 zwischen Heidelberg-Pfaffengrund und Eppelheim ist über 80 Jahre alt und muss dringend erneuert werden. Das bietet die einmalige Gelegenheit, diese wichtige Verkehrsverbindung zwischen Eppelheim und Heidelberg im Zuge des “Mobilitätsnetz Heidelberg” für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Ab Juli 2017 wird die alte Autobahnbrücke gesperrt und abgerissen, der Brückenneubau beginnt. Am geplanten Kreisverkehr Haupt- / Hildastraße starten die Baumaßnahmen. Für den Startschuss dieser Maßnahmen wartet die rnv noch auf den Planfeststellungsbeschluss vom Regierungspräsidium in Karlsruhe.