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Mannheim – Mahnmal für die Opfer von Zwangssterilisation erinnert am Gesundheitsamt

Mahnmal für die Opfer von Zwangssterilisation erinnert am Gesundheitsamt © Stadt Mannheim, Fachbereich Presse und Kommunikation
Mahnmal für die Opfer von Zwangssterilisation erinnert am Gesundheitsamt © Stadt Mannheim, Fachbereich Presse und Kommunikation

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Das Mahnmal zum Gedenken an die Opfer von Zwangssterilisationen im Nationalsozialismus erinnert künftig am Gesundheitsamt der Stadt Mannheim in R 1, 12 an die Verbrechen eines der dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte.

„Mit der Wanderung des Mahnmals vergegenwärtigen wir uns jedes Jahr aufs Neue, welche Bedeutung den einzelnen Institutionen unserer Stadt bei der aktiven Durchführung der Zwangssterilisation im Nationalsozialismus zuteilwurde“, nahm Gesundheitsbürgermeisterin Dr. Ulrike Freundlieb im Anschluss an den Festakt in der Eberhard-Gothein-Schule, die gemeinsam mit der Max-Hachenburg-Schule die Patenschaft für das Mahnmal übernimmt, die Skulptur des Künstlers Michael Volkmer in dessen Beisein entgegen.

Denn auch dem Gesundheitsamt wird bei den Verbrechen eine wesentliche Rolle zuteil: „Durch das 1933 erlassene ‚Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses‘ war das Gesundheitsamt nicht nur Beratungsstelle für Erb- und Rassenpflege – die notwendigen Anträge zur Durchführung einer Zwangssterilisation wurden von den zuständigen Amtsärzten gestellt“, erinnerte die Bürgermeisterin. Mit der Übernahme des Mahnmals, zuvor stand es jeweils ein Jahr am Amtsgericht, am Klinikum sowie zuletzt am Diakonissenkrankenhaus, übernehme die Stadt zugleich auch die Verantwortung für ein aktives Gedenken, verdeutlichte Freundlieb: „Ich freue mich besonders, dass Schülerinnen und Schüler der Eberhard-Gothein-Schule und der Max-Hachenburg-Schule den Mut haben und die Herausforderung annehmen, sich mit diesem Teil der deutschen und eben auch der Mannheimer Geschichte zu befassen“, dankte Freundlieb den neuen Paten, die diese verantwortungsvolle Aufgabe von Schülerinnen und Schülern des Johann-Sebastian-Bach-Gymnasiums, der Wilhelm-Wundt-Realschule sowie der Heinrich-Lanz-Schule II für das kommende Jahr übernehmen.

Verbrechen unter Einbeziehung staatlicher Institutionen

Vor rund 80 Jahren wurde in Mannheim auf der Grundlage des ersten NS-Rassegesetzes das sogenannte „Erbgesundheitsgericht“ am heutigen Standort des Amtsgerichts Mannheim eingerichtet. Das Erbgesundheitsgericht war für die Anordnung der Zwangssterilisierungen von über 1.000 Mannheimer Bürgerinnen und Bürgern maßgeblich verantwortlich. „Erschreckend und denkwürdig ist aber nicht allein die Zahl der Opfer oder die Brutalität der Vorgehensweise, sondern gerade auch, dass ein solches Verbrechen unter Einbeziehung aller staatlicher Institutionen geschah“, mahnt Freundlieb den menschenverachtenden, Rechtmäßigkeit vortäuschenden Umsetzungsprozess an. „Wir sollten uns dieser Tatsache heute besonders bewusst sein und uns mit besonderer Intensität der Auseinandersetzung um Populismus und eines deutlich vernehmbaren Rechtsrucks stellen“, so Freundlieb.

Auf Initiative des Arbeitskreises Justiz und Geschichte des Nationalsozialismus in Mannheim beschloss der Gemeinderat die Errichtung eines Mahnmals für die Opfer der Zwangssterilisierungen. 2013 enthüllte Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz den imposanten Kubus mit der Aufschrift „Weil sie meinen ich bin weniger wert als andere – Zwangssterilisation ist ein Verbrechen“. Seither fordert die Skulptur an Institutionen und Orten zum Nachdenken und Erinnern auf, an denen in den Zeiten des Nationalsozialismus das Thema Zwangssterilisation präsent war und aktiv unterstützt worden ist.

Das „Erbgesundheitsgericht“ war damals aufgrund des ersten NS-Rassegesetzes, des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933, für die Anordnung der Zwangssterilisierungen maßgeblich verantwortlich. Die Begründungen für die operativen Eingriffe reichten von Blindheit, Schwerhörigkeit, Epilepsie über Schizophrenie, Alkoholismus bis hin zur Etikettierung als „moralisch schwachsinnig“ oder „asozial“. Für den reibungslosen Ablauf sorgten Ärzte, Richter, Mitarbeiter des Gesundheits- und Fürsorgeamtes sowie von Schulen und Behörden. Überlebende dieser seelischen und körperlichen Gewalt wurden auch nach Ende der NS-Zeit nicht als Opfer anerkannt: Man hat sie bis 1980 aktiv und bewusst von jeglicher Wiedergutmachung ausgegrenzt. Die Urteile galten bis 1998 als rechtens. Die Täter wurden niemals zur Rechenschaft gezogen.

„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, dass es niemals wieder aus der Mitte unseres demokratischen Landes heraus möglich sein wird, Menschen – aus welchen Gründen auch immer – abzuwerten oder Politik gegen Minderheiten zu betreiben“, schloss Freundlieb mit einem deutlichen Apell.

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