Südliche Weinstraße/Metropolregion Rhein-Neckar.
Meldungen zur Sportlerehrung 2017 –
Bildmaterialien für „Filmschau“ bitte mit einreichen
Auch in diesem Jahr ruft die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße die Sportvereine der Region auf, Erfolge ihrer Sportlerinnen und Sportler aus dem Jahr 2016 für die Sportlerehrung 2017 zu melden. Die erforderlichen Unterlagen sind auf der Homepage unter www.suedliche-weinstrasse.de unter „Landkreis SÜW – Kinder und Jugendliche – Sportlerehrung“ hinterlegt.
Bei der Sportlerehrung werden erstmalige sportliche Erfolge von im Landkreis wohnenden Sportlerinnen und Sportlern ab der Erringung einer Pfalzmeisterschaft bis hin zu internationalen Erfolgen ausgezeichnet. Auch Mannschaften werden entsprechend ausgezeichnet, wenn sie ihren Erfolg für einen Verein oder eine Schule aus dem Landkreis feierten.
Desweiteren wird von dem für den Sport zuständigen Ersten Kreisbeigeordneten Marcus Ehrgott ein Sonderpreis Jugendförderung an einen Verein für besonders vorbildliche Jugendförderung vergeben. Darüber hinaus wird der Sonderpreis Integration verliehen. Bewerbungen hierfür können jeweils in einer formlosen Darstellung erfolgen.
Im Rahmen der Ehrungsfeier im Frühling 2017 soll erneut ein Jugendsportfilm zu sehen sein. Bild- und Filmmaterial von Trainings, Wettkämpfen und Erfolgen nimmt die Kreisverwaltung daher ebenfalls ab sofort entgegen.
Die Meldungen zur Sportlerehrung und Bewerbungen für die beiden Sonderpreise sind bis spätestens 10. Januar 2017 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat 53 einzureichen.
Bei weiteren Fragen können die Mitarbeiterinnen des Referats unter der Telefonnummer 06341/940-498 oder anna.theileis@suedliche-weinstrasse.de kontaktiert werden.