Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar.
Zeugen beobachteten am 12.09.2016 gegen 19:30 Uhr wie ein Fahrzeug eines Abschleppunternehmens beim Rangieren ein in der Vierlingsstraße geparktes Fahrzeug touchierte und sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. Die aufmerksamen Zeugen notierten das Kennzeichen und so konnte der verantwortliche Unfallverursacher ermittelt werden. Der Fremdschaden dürfte sich schätzungsweise auf 1.200 € belaufen.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor.
In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.