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Mannheim – Zuschauer-Teilausschluss für den SV Waldhof Mannheim

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Mannheim/Metropolreigon Rhein-Neckar.Zuschauer-Teilausschluss für den SV Waldhof Mannheim
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den SV Waldhof Mannheim nach den Vorkommnissen in den beiden Relegationsspielen um den Drittliga-Aufstieg gegen die Sportfreunde Lotte im Einzelrichterverfahren mit einem Zuschauer-Teilausschluss für ein Heimspiel der Regionalliga Südwest belegt. Betroffen ist das erste Heimspiel gegen 1899 Hoffenheim II.
Zur Umsetzung macht das Sportgericht klare Vorgaben: Demnach dürfen nur Inhaber von Sitzplatz-Dauerkarten, VIP-Karten und Schiedsrichter-Karten ins Stadion, außerdem 100 Anhänger des Gastvereins. In den geschlossenen Tribünenbereichen können keine Plakate, Banner oder Transparente angebracht werden. Ein Aufschlag auf die Kartenpreise ist nicht zulässig, ein Public Viewing auf dem Stadion- und Vereinsgelände nicht gestattet.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann der Verein binnen 24 Stunden Einspruch einlegen und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.

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