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Heidelberg – Wichtige Informationen zur Landtagswahl am Sonntag den 13. März – Im Wahlkreis 34 Heidelberg bewerben sich zehn Kandidatinnen und Kandidaten 2016

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – Am Sonntag, 13. März 2016, wird der 16. Landtag von Baden-Württemberg in insgesamt 70 Wahlkreisen gewählt. Nur wer wählen geht, bestimmt mit, wer das Land in den kommenden fünf Jahren repräsentiert und regiert. Zum Gang an die Urnen sind in Heidelberg rund 98.000 Menschen aufgerufen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer wird gewählt?
Zur Wahl stehen die Bewerberinnen und Bewerber, die für die einzelnen Wahlkreise kandidieren. Da in jedem der 70 Wahlkreise des Landes andere Wahlvorschläge eingereicht und zugelassen wurden, gibt es keinen landeseinheitlichen Stimmzettel. Es gibt bei der Landtagswahl auch keine Landeslisten von Parteien. Auf der Internetseite des Innenministeriums unter www.im.baden-wuerttemberg.de gibt es eine Übersicht über die zur Wahl zugelassenen 792 Wahlvorschläge der 22 Parteien und drei Einzelbewerber.

Die Wahlperiode beginnt am 1. Mai 2016 und beträgt fünf Jahre. Im Wahlkreis 34 Heidelberg bewerben sich zehn Kandidatinnen und Kandidaten:
Prof. Dr. Nicole Marmé (CDU)
Theresia Bauer (GRÜNE)
Marlen Pankonin (SPD)
Oliver Wolf (FDP)
Sahra Mirow (DIE LINKE)
Fredy Halbroth (REP)
Dr. Johannes Engesser (ÖDP)
Jakob Herpich (Die PARTEI)
Edwin Bernd (ALFA)
Matthias Niebel (AfD)
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen  seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahlberechtigten werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie zum Stichtag (7. Februar 2016) mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind.
Wie wird gewählt?
Jeder hat nur eine Stimme: Beim baden-württembergischen Wahlsystem hat jeder Wähler und jede Wählerin – anders als bei der Bundestagswahl – nicht zwei Stimmen, sondern nur eine Stimme. Er wählt damit in seinem Wahlkreis einen von den Parteien nominierten Kandidaten.

Diese eine Stimme wird jedoch zweimal gewertet:
erstens beim Errechnen der Gesamtsitzzahl, die einer Partei zusteht (Verhältniswahl), und
zweitens bei der Ermittlung, welche Bewerber diese Sitze erhalten (Persönlichkeitswahl).
In jedem Wahlkreis ist der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erreicht hat. Die Summe der Stimmenzahlen der Bewerber einer Partei in den Wahlkreisen ergibt die Gesamtstimmenzahl der Partei im Land. Die 120 Abgeordnetensitze werden auf die Parteien im Verhältnis ihrer Gesamtstimmen im Land verteilt. Überhangmandate sind möglich.
Wie werden die Sitze im Landtag verteilt?
Sitzverteilung im Landtag: Das Land ist in 70 Wahlkreise eingeteilt. In jedem dieser 70 Wahlkreise ist der Bewerber direkt gewählt, der die meisten Stimmen erhalten hat. Der Landtag von Baden-Württemberg hat mindestens 120 Sitze. Es müssen also noch weitere Sitze zugeteilt werden.
Die Sitze werden gesondert für jede Partei auf die vier Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen gemäß den dort erreichten Stimmenzahlen verteilt, um eine regionale Ausgewogenheit über das ganze Land hinweg zu gewährleisten. Parteien, die weniger als fünf Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben, werden nicht berücksichtigt.
Direktmandate und Zweitmandate
Direktmandate: Bei der Sitzverteilung kommen erst einmal all jene Kandidaten einer Partei zum Zuge, die einen Wahlkreis gewonnen haben, die also unter den Bewerbern ihres Wahlkreises die meisten Stimmen bekommen und damit ein sogenanntes Direktmandat errungen haben. Entscheidend ist hier die relative Mehrheit.
Zweitmandate: Die übrigen Sitze, die einer Partei nach dem Verhältniswahlgrundsatz zustehen, gehen in einer zweiten Zuteilungsrunde an die Wahlkreisbewerber, die im Wahlkreis nicht die relative Mehrheit erreicht haben, aber im Verhältnis zu den übrigen Wahlkreisbewerbern ihrer Partei im betreffenden Regierungsbezirk am besten abgeschnitten haben. Man spricht hier von „Zweitmandaten“.
Geändertes Zählverfahren seit 2009
Maßgeblich für die Zuteilung der Zweitmandate in einem Regierungsbezirk war bis 2009 die absolute Stimmenzahl, die ein Kandidat in seinem Wahlkreis erreichte und damit zum Gesamtergebnis seiner Partei beitrug. Gegenüber kleinen war es deshalb in großen Wahlkreisen mit vielen Stimmberechtigten leichter, ein Zweitmandat zu erlangen.

Um die Auswirkung unterschiedlicher Wahlkreisgrößen auf die Wahlchancen zu beschränken, wurde das Landtagswahlgesetz 2009 geändert. Zum einen wurden die Wahlkreisgrößen angeglichen, zum anderen ist nun der prozentuale Stimmenanteil eines Kandidaten für die Vergabe des Zweitmandats ausschlaggebend.
Überhangmandate und Ausgleichsmandate
Hat eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate erlangt, als ihr nach dem Stimmenanteil dort zustehen, so verbleiben ihr diese Mandate (Überhangmandate). Entspricht dabei das Verhältnis der Sitzzahlen der Parteien nicht mehr dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf Regierungsbezirksebene, so werden den anderen Parteien weitere Sitze zugeteilt (Ausgleichsmandate), bis die Sitzverteilung wieder dem Stimmenanteil entspricht. Die Ausgleichsmandate werden an die Bewerber wie bei der Zweitausteilung vergeben.

Diese Besonderheit ergab sich beispielsweise bei der Landtagswahl 2011: Die CDU hatte mehr Wahlkreise gewonnen und damit mehr Direktmandate erworben, als ihr nach dem Verhältniswahlgrundsatz zustanden. Die anderen Parteien erhielten eine entsprechende Anzahl von Ausgleichsmandaten. Der 15. Landtag hatte deshalb insgesamt 138 Abgeordnete.
Wo und wie wird gewählt?
Wahllokale und Wahlbenachrichtigung: Am 13. März sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Es sind in Heidelberg insgesamt 95 Wahlbezirke eingerichtet, die 27 öffentlichen Gebäuden zugeordnet sind. Hier können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgeben. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die spätestens am 21. Februar allen Wahlberechtigten automatisch zugestellt worden ist. Die Wählerinnen und Wähler brauchen für die Wahl ihre Wahlbenachrichtigung sowie ihren Ausweis oder Pass.

Der Großteil der Wahllokale ist auch für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich. Wer in einem der rollstuhlgerechten Wahlräume wählen möchte, ohne dort wahlberechtigt zu sein, muss vorher einen Wahlschein beim Bürgeramt beantragen. Wer einen Wahlschein hat, kann in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen.

Die Stadt Heidelberg bittet die Wählerinnen und Wähler darum, ihre Stimme nicht erst kurz vor 18 Uhr in den Wahllokalen abzugeben. Erfahrungsgemäß füllen sich die Wahllokale kurz vor dem Ende der Wahl noch sehr, was zu teils langen Wartezeiten führt. Achtung: Im Gebäude Bergheimer Straße 69 (Bürgeramt Mitte, Wahldienststelle) selbst ist kein Wahllokal untergebracht!
Briefwahl
Briefwähleranteil
LTW-Wahl 2011: Wähler insgesamt: 63.705, davon Briefwähleranteil: 23,5 %
LTW-Wahl 2006: Wähler insgesamt: 49.228, davon Briefwähleranteil: 19,4%
LTW-Wahl 2001: Wähler insgesamt: 56.432, davon Briefwähleranteil: 17,6%

Teilnehmende an der Briefwahl müssen darauf achten, dass ihr Wahlbrief am Sonntag spätestens um 18 Uhr bei der Wahldienststelle oder beim Rathaus, Briefkasten am Seiteneingang, Kornmarkt, eingegangen ist. Für Fragen steht auch am Wahltag die Wahldienststelle telefonisch unter den Nummern 06221 58-13580 und -13550 zur Verfügung. Per E-Mail ist die Wahldienststelle unter wahldienststelle@heidelberg.de erreichbar.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wer bis 21. Februar 2016 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend bei der Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte unter der Telefonnummer 06221 58-42220 melden.
Wahlergebnisse 2011, 2006 und 2001
Landtagswahl 2011
Theresia Bauer (Grüne): 36,7 Prozent (Direktmandat)
Werner Pfisterer (CDU): 28,0 Prozent
Dr. Anke Schuster (SPD): 22,9 Prozent
Dr. Annette Trabold (FDP): 5,3 Prozent
Bernd Zieger (DIE LINKE): 3,4 Prozent
Martin Worret (PIRATEN): 2,3 Prozent
Wahlbeteiligung: 67,2 Prozent

Landtagswahl 2006
Werner Pfisterer (CDU): 34,6 Prozent (Direktmandat)
Claus Wichmann (SPD): 25,8 Prozent
Theresia Bauer (Grüne): 21,0 Prozent
Dr. Annette Trabold (FDP): 11,6 Prozent
Damian Ludewig (WASG): 4,3 Prozent
Wahlbeteiligung: 52,9 Prozent

Landtagswahl 2001
Werner Pfisterer (CDU): 37 Prozent (Direktmandat)
Claus Wichmann (SPD): 36,6 Prozent
Theresia Bauer (Grüne): 15,1 Prozent
Dr. Manfred Hanke (FDP/DVP): 7,7 Prozent
Herfried Rebok (REP): 1,7 Prozent
Wahlbeteiligung: 61,2 Prozent.

Weitere Infos:
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen und bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürgeramt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-13580 und -13550 oder E-Mail wahldienststelle@heidelberg.de.

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