Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar, 22. Februar 2016. Die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern haben in Kooperation mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und dem Handelsverband Baden-Württemberg einen Leitfaden zum
2015 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiativen“ (GQP) veröffentlicht. Das Gesetz bildet die Voraussetzung, dass auch in Baden-Württemberg sogenannte Business Improvement Districts (BID) eingerichtet werden können. Es schafft die Möglichkeit, durch Eigeninitiative der Grundstückseigentümer, Hausbesitzer und Gewerbetreibenden räumlich abgegrenzte Bereiche aufzuwerten. Die Grundidee dieser BIDs stammt aus Nordamerika. Dort waren sie die Antwort auf die in den 70er Jahren im Entstehen begriffenen Einkaufszentren. In Deutschland gibt es bereits in acht Bundesländern einen gesetzlichen Rahmen für dieses städtebauliche Instrument.
Allerdings ist das neue städtebauliche Instrument komplex und die „Spielregeln“ müssen interessierten Eigentümern, den innerstädtischen Gewerbetreibenden aber auch den Kommunen vorab bekannt sein, damit etwaige Initiativen überhaupt erfolgversprechend gestartet werden können. Deshalb wurde nun ein GQP-Leitfaden auf den Weg gebracht. Dieser Leitfaden soll das Interesse wecken, sich intensiv mit dem Instrument BID zu beschäftigen und Hilfestellungen zur Umsetzung bieten. Weitere Informationen unter www.rhein-neckar.ihk24.de, Nummer 3118952.