Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Paritätischer Wohlfahrtsverband RV Ludwigshafen: Regionalsprecher Holger Scharff: “Es gibt kein gesetzliches Verbot zur Mitnahme von E-Scooter”
Ein schnelles Handeln erwartet der Regionalsprecher des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und Sozialpolitischer Sprecher der SPD Stadtratsfraktion Holger Scharff von der RNV bei der Mitnahme von E-Scooter im ÖPNV.
Das Oberlandgericht Schleswig hat in einem Urteil festgestellt, dass es kein gesetzliches Verbot gibt E-Scooter im ÖPNV mitzunehmen. Das Gericht stellt weiter fest, dass die Nichtmitnahme von E-Scooter Menschen mit Behinderung in unzulässiger Weise benachteiligt und damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt.
Bis zum heutigen Tag hat die RNV keine Belege dafür vorgelegt, dass es im Bereich der RNV zu schwerwiegenden Vorkommnisse oder Unfälle mit E-Scooter gekommen ist. Hier werden also Menschen um ein großes Stück Lebensqualität gebracht, Menschen die dringend auf ihren E-Scooter und den ÖPNV angewiesen sind.
Holger Scharff: „ Ich erwarte von der Geschäftsleitung der RNV ein schnelles Handels im Interesse der behinderten Menschen im Bereich des RNV. Das Urteil des OLG Schleswig macht deutlich, dass die Geschäftsleitung der RNV und der anderen Betriebe im ÖPNV falsche Entscheidungen getroffen haben. Diese müssen im Interesse der Gleichbehandlung von behinderten Menschen schnell geändert werden. „