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Mannheim – MdB Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen)zum Thema Sterbehilfe

Mannheim/ Metropolregion Rhein-Neckar. Sterbehilfe: Verschärfung des Strafrechts verhindern
Am Freitag entscheiden die Abgeordneten des Bundestages darüber, ob die Suizidbeihilfe in Deutschland neu geregelt wird – und wenn ja, wie. Der Grüne Bundestagsabgeordnete aus Mannheim, Dr. Gerhard Schick, erklärt dazu:
“Ich werde gegen alle vier vorliegenden Gesetzentwürfe stimmen. Denn ich will nicht, dass das Strafrecht verschärft wird.
Das Thema wurde nach der Bundestagswahl 2013 neu aufgegriffen und steht nun, nach mehreren Anhörungen und Expertenrunden, zur Entscheidung an. Der Ausgang ist offen, fest steht nur, dass es bei dieser existentiellen Frage um eines der emotionalsten und spannendsten Themen dieser Legislaturperiode geht. Wir Abgeordneten entscheiden ganz persönlich und unseren eigenen Werten folgend, denn dieses Gesetzgebungsverfahren wird nicht entlang der Fraktionslinien diskutiert. Und die neuen Vorschläge stammen jeweils von Gruppen Abgeordneter verschiedener Parteien, die alle um die Zustimmung für ihre Vorlage werben.
Auf diese Abstimmung habe ich mich seit langer Zeit sorgfältig vorbereitet. Bereits vor einem Jahr hatte ich gemeinsam mit dem Arbeitskreis Grüne ChristInnen die Mannheimer Bürgerinnen und Bürger zu einem Informationsabend zum Thema Sterbehilfe eingeladen. Und vor ca. 6 Wochen diskutierte ich in einer weiteren öffentlichen Veranstaltung mit Stefan Rebmann (SPD) und Michael Schlecht (Die Linke) – erneut initiiert mit dem AK Grüne ChristInnen des Grünen Mannheimer Kreisverbands.
Für die Abstimmung diesen Freitag, 6. November, sind vier verschiedene Gesetzesentwürfe vorgelegt. Bei zwei Entwürfen hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seinen Gutachten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Was schwer wiegt ist die Tatsache, dass bei den neuen Entwürfen die Androhung strafrechtlicher Sanktionen neue Tatbestände begründen würden, die von der Staatsanwaltschaft zu ahnden wären. Ich selbst habe von Anfang an den Antrag meiner Fraktionskollegin Katja Keul „Keine neuen Strafbestände bei Sterbehilfe“ unterstützt und mit unterzeichnet. Denn es ist der Sache und insbesondere dem Menschen, der sich in einer äußersten Situation einem anderen Menschen anvertraut und um Unterstützung bittet, nicht dienlich, diese Vertrauenspersonen zu kriminalisieren. Es besteht die Gefahr, dass medizinisches Personal sich schon bei einer ergebnisoffenen Beratung eines Patienten strafbar machen würde, denn Ärzte, Pflege- oder Krankenbetreuungspersonal handeln in ihrem Beruf immer „geschäftsmäßig“ – was in neuen Gesetzesentwürfen als Strafbestand ausgewiesen wird. Dass man Ärzten mit standesrechtlichen Vorgaben von seiten der Ärztekammer bzw. des Deutschen Ärztetages trotz gesetzlicher Straffreiheit ein Verbot für Suizidbeihilfe auferlegt, ist eine andere Problematik, die aber nicht der Gesetzgeber, sondern nur der Berufsstand selbst in Abänderung seiner ärztlichen Berufsordnung neu regeln kann.
Es muss weiterhin gewährleistet sein, dass sich Menschen uneingeschränkt Beratung und Unterstützung in ihrer wohl schwierigsten Lebenssituation holen: dann, wenn sie darüber nachdenken, ihrem Leben ein Ende zu setzen.
Die Hauptaspekte meiner Entscheidung, alle vier vorliegenden Gesetzentwürfe mit Nein abzustimmen, basieren darauf, dass ich neue Straftatbestände vermeiden und eine Kriminalisierung von Angehörigen, Pflegenden und Ärtz*innen vermeiden möchte. Insofern ist die derzeitige gesetzliche Regelung in Deutschland meines Erachtens ausreichend. Unseriöse Geschäftsideen und -gründungen, die auf monetären Interessen basieren und lebensmüde Menschen zum Opfer kommerzieller Interessen machen, sollen keinen Nährboden finden. Dafür ist es wichtig, professionelle Angebote sicherzustellen, um unseriöse zu verhindern. Meine eigene, vom christlichen Menschenbild geprägte Auffassung über das Leben, kann ich natürlich nicht anderen vorschreiben. Aber ich will nach wie vor gesichert wissen, dass ausschließlich der Wille und die Absicht des einzelnen Menschen bei seiner Entscheidungsfindung – und im Kontext damit auch bei den Beratungen – zählt.

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