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Südliche Weinstraße – Landesehrennadel für Annemarie Tobergte aus Venningen

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Südliche Weinstraße/ Metropolregion Rhein-Neckar.Bild:Annemarie Tobergte (Mitte) erhält von Staatssekretär Dr. Hannes Kopf (Mitte) die Auszeichnung. Es gratulieren Elisabeth Faber-Kleinknecht, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Neustadt, Landrätin Theresia Riedmaier, Richterin Dr. Annette Cambeis und der Präsident des Oberlandesgerichtes und des Verfassungsgerichtshofes, Dr. Lars Brocker
Für ihre langjährige Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin wurde Annemarie Tobergte aus Venningen die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz verliehen. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde überreichte Staatssekretär Dr. Hannes Kopf im Beisein von Landrätin Theresia Riedmaier im Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße Annemarie Tobergte die Auszeichnung.Annemarie Tobergte war 13 Jahre als ehrenamtliche Richterin am Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße tätig. Sie habe in dieser Zeit ihre vielfältigen Erfahrungen aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens in die Verfahren eingebracht und zur Transparenz der gerichtlichen Verfahren beigetragen, resümierte Staatssekretär Dr. Hannes Kopf.

Landrätin Theresia Riedmaier gratulierte Tobergte zu dieser Auszeichnung und dankte im Namen des Landkreises SÜW für ihr ehrenamtliches Engagement. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden jeweils bei der konstituierenden Sitzung des Kreistages für einen Landkreis bestimmt. In der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit wirken sie bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter mit.

Neben ihrem ehrenamtlichen Engagement für die Gerechtigkeit hat sich Tobergte zudem in vielfältiger Weise für die Verbandsgemeinde Edenkoben eingesetzt. So gehörte sie von 1994 bis 2014 dem Rat der Verbandsgemeinde Edenkoben an und übte von 2003 bis 2013 als Schiedsfrau der Verbandsgemeinde eine Schlichtertätigkeit aus.

Die Landesehrennadel wird als Anerkennung Bürgerinnen und Bürgern verliehen, die mindestens zwölf Jahre eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Selbstverwaltung oder in Vereinigungen wahrgenommen oder sich in sonstiger Weise um die Gemeinschaft verdient gemacht haben.

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