Mannheim /Metropolregion Rhein-Neckar – Freie Fahrt für Fernbusse im Linienverkehr – Mehr Mobilität, weniger Verkehr Novelle des PBefG schafft endlich Rechtssicherheit für Verkehrsunternehmen und Verbraucher
„Mit der bevorstehenden Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs wird ein völlig neues Mobilitätsangebot geschaffen, das sowohl für den Verbraucher als auch für die Wirtschaft große Chancen bietet“, so Dr. Gerhard Vogel, Präsident der für die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHK) in Sachen Verkehr federführenden IHK Rhein-Neckar. Seit Beginn der Verhandlungen haben sich die IHKs in Baden-Württemberg immer wieder für die Durchsetzung der Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs und der Schaffung von Rechtssicherheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gegenüber der Landesregierung eingesetzt, welche diese Forderungen ebenfalls unterstützt.
Mit dem gestern im Bundestag verabschiedeten Kompromissvorschlag zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) heißt es demnächst bundesweit freie Fahrt für Linienbusse im Fernverkehr, denn aufgrund gesetzlicher Restriktionen durften Fernlinienbusse bislang nur auf vereinzelten Strecken in Deutschland verkehren. Für den Verbraucher ergibt sich dadurch im Fernreiseverkehr eine völlig neue, preiswerte Alternative zu Auto und Zug.
Durch die Novellierung des PBefG wird zudem endlich Rechtssicherheit für Verkehrsunternehmen und deren Beschäftigte im ÖPNV sowie für kommunale Aufgabenträger geschaffen. Auch die Aufgabenverteilung von Aufgabenträgern und Genehmigungsbehörde wird neu strukturiert. „Die kommunale Verantwortung zur Gestaltung des Verkehrsangebots und unternehmerische Interessen stehen dabei in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander“, so Dr. Vogel weiter. Es gilt weiterhin der Vorrang unternehmensinitiierter, privatwirtschaftlicher Verkehre, die nicht von der öffentlichen Hand bezuschusst werden, sondern in einem freien Wettbewerb zu einander stehen. „Damit wird das unternehmerische Betätigungsfeld insbesondere für das mittelständisch geprägte Omnibusgewerbe gesichert“, hebt Dr. Vogel hervor.
Dem jetzt erzielten Kompromiss zur Änderung des PBefG gingen, seit dem Beschluss zur Novellierung im August 2011, monatelange kontroverse Abstimmungsprozesse zuvor. Ein erster Entwurf zur Novellierung des PBefG scheiterte vorab am Widerstand mehrerer Länder. Nach Verabschiedung der Änderungen im Bundesrat könnte das novellierte Gesetz zu Beginn nächsten Jahres in Kraft treten.