Schifferstadt/Metropolregion Rhein-Neckar – Insbesondere in der Vorweihnachtszeit und zum Jahresabschluss finden zahlreiche Vereins- und Weihnachtsfeiern statt, Weihnachtsmärkte laden zum Bummeln und Kaufen ein. Hierbei werden in der geselligen Runde nicht nur Tee und Kaffee, sondern auch häufig alkoholische Getränke wie Glühwein und Punsch konsumiert.
Die Polizeiinspektion Schifferstadt warnt Autofahrer davor, sich dann noch an das Steuer zu setzen und zu fahren. Bereits geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinflussen. Bedenken Sie auch die Folgen von Restalkohol, Ihr Weihnachtsfest sollte nicht durch den Verlust des Führerscheines getrübt werden. Ein Strafverfahren kann Ihnen schon ab 0,3 Promille drohen, sollten bei Ihnen Anzeichen von Fahruntüchtigkeit festgestellt werden oder sie (auch unverschuldet) in einen Verkehrsunfall verwickelt werden.
Für Fahranfänger besteht ein generelles Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen (0,00 Promille).Deshalb gilt auch im Advent: Hände weg vom Steuer im Zusammenhang mit Alkohol!