Speyer/Metropolregion Rhein-Neckar- Soziale Wohnraumförderung – Fördermittel für Bau, Kauf und Modernisierung
Die Stadtverwaltung informiert, dass das Land Rheinland-Pfalz den Bau oder Kauf von selbst genutzten Häusern und Wohnungen mit Zinsgarantiedarlehen unterstützt. Der Zinssatz beträgt in den ersten fünf Jahren 1,7 Prozent jährlich. Die Höhe des Darlehens richtet sich neben der Einkommenshöhe und der Haushaltsgröße auch nach der Mietenstufe der Stadt oder Gemeinde, in der sich das Objekt befindet. Erstmals gibt es ein eigenes Förderangebot für den Ersatzneubau. Wird ein Wohngebäude abgerissen und innerhalb von 18 Monaten durch ein neues Wohngebäude ersetzt, kann dies mit einem Zinsgarantiedarlehen in Höhe von 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gefördert werden.
Für die Modernisierung von Wohneigentum kann auch ein Zinsgarantiedarlehen beantragt werden. Der Zinssatz beträgt auch hier 1,7 Prozent jährlich. Bei selbst genutzten Wohnungen sind Einkommensgrenzen zu beachten. Bei Mietwohnungen ist nach Abschluss der Arbeiten die Anfangsmiete festgelegt. Der Förderkatalog umfasst unter anderem die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts, energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer und regenerativer Energien sowie Maßnahmen die alten- und behindertengerechtes Wohnen ermöglichen.
Die Zinsgarantie wird über die Hausbank bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) beantragt. Für diesen Antrag wird eine Förderbestätigung von der Stadtverwaltung benötigt.
Mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent kann gefördert werden, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 2.000 und höchstens 10.000 Euro betragen. Der Förderkatalog ist hier begrenzt auf energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer und regenerativer Energien, Maßnahmen die barrierefreies Wohnen ermöglichen und der Anbau zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau eines Aufzugs.
Neben dem Eigentumsprogramm und dem Modernisierungsprogramm wird ein Mietwohnungsbauprogramm angeboten. Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen. Außerdem ist das Land am Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an Wohnungen interessiert. Als Gegenleistung werden Zuschüsse angeboten.
In allen Programmen gilt ein Förderungsausschluss, wenn vor der Erteilung der Förderbestätigung bzw. der Förderzusage mit den Bauarbeiten begonnen wurde oder wenn verbindliche Verträge abgeschlossen wurden. Lediglich beim Ankauf von Wohnraum ist eine Ausnahme möglich, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Kaufvertragsabschluss gestellt wird.
Informationsbroschüren und Anträge sind bei der Stadtverwaltung Speyer (Bauverwaltung, Maximilianstraße 100, Zimmer 202, Herr Linxweiler, Tel. 142251) erhältlich. Für Beratungsgespräche werden Terminvereinbarungen empfohlen. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Landestreuhandbank unter www.lth-rlp.de erhältlich.