• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Neustadt/Bockenheim – Schwerverkehrskontrolle

Neustadt/Bockenheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Schwerverkehrskontrolle – Am 30.u. 31.03.11 führte der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt einen aus zwei Teilen bestehenden Infoaustausch durch. Beim theoretischen Teil am ersten Tag wurden die Themen:

– Gewinnabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht
– Sozialvorschriften – Lenk- und Ruhezeiten –
– Ladungssicherung
– Güterkraftverkehrsgesetz behandelt

Am zweiten Tag wurde zusammen mit einer Sachbearbeiterin der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle für Gewerbeaufsicht an der B 271 bei Bockenheim eine Schwerverkehrskontrolle durchgeführt.

Es konnten 25 Fahrzeugeinheiten überprüft werden, 19 davon wurden beanstandet. Insgesamt wurden bei 9 Fahrern 38 Verstöße gegen die Sozialvorschriften festgestellt. Bei 12 Fahrzeugeinheiten musste die fehlende Ladungssicherung beanstandet werden. In drei Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt.

Bei einem 35- Tonner MAN- Kipper war die Bolzenverbindung zwischen Haupt- und Nebenrahmen gerissen. Zwei Reifen der innenliegenden Zwillingsbereifung zeigten schadhafte Stellen. Auf direktem Weg musste der Kipperfahrer eine Reparaturwerkstatt aufsuchen.

Die Beamten staunten nicht schlecht über einen nahezu ungesicherten Kettenbagger auf der Ladefläche eines 8-Tonnen- Kipperfahrzeuges aus hiesigem Landkreis. Der Bagger musste abgeladen werden. Die zur Sicherung erforderlichen Zurrpunkte auf der Ladefläche waren ausgebrochen oder unzugänglich (betoniert).

Ein Winzer aus dem Landkreis Alzey- Worms beförderte 1500 Flaschen in drei Gitterboxen ungesichert auf der Ladefläche seines Gespannes. Eine Vollbremsung, auch schon bei geringer Fahrgeschwindigkeit hätte die Ladebordwand des Anhängers und das Gepäcknetz des Zugfahrzeuges durchbrochen und damit schlimmste nicht auszudenkende Folgen für das Gespann und besonders den Fahrer gehabt. Die Gitterboxen mit Secco-Flaschen mussten umgeladen werden.

Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige im Bereich der Gefahrgutvorschriften droht dem Fahrer eines Sattelzuges aus Osnabrück, der eine 5 kg- Gasflasche mit angeschlossener Kochplatte im vermüllten Fußraum des Beifahrersitzplatzes ungesichert mitführte.

Bei einem Aushilfsfahrer einer Möbelspedition aus Bad Kreuznach dürfte die an der Kontrollstelle ermittelte Arbeitslosigkeit zum Einfrieren seiner Hartz IV- Leistungen führen. Das Hauptzollamt Saarbrücken, Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit, mit Sitz in Landau wird über die Kontrolle unterrichtet.
Die Feststellung seiner Fahrertätigkeit hat zudem strafrechtliche Folgen.

Das Durchfahrtsverbot der B 271 wurde nicht missachtet.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de