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Neustadt – GRÜNE lehnen Baugebiet Gimmeldinger Strasse ab

Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Baugebiet Gimmeldinger Strasse aus vielfältigen Gründen abgelehnt – Die Neustadter Grünen werden gemeinsam mit den Umweltverbänden sich auch weiterhin gegen das Baugebiet Gimmeldinger Strasse stark machen.

Dieses Baugebiet ist gemessen an den bestehenden Wohnraum-Leerständen in der Stadt und an der sehr schleppenden Vermarktung der Baugebiete u.a. in Diedesfeld und Geinsheim ein Anachronismus. Stattdessen sollte das Gebiet naturnah als Erholungsraum Neustadter Bürger (s. auch Bewohner des Altersheimes) weiterentwickelt werden. Neustadt verpasst nach der verpatzten Landesgartenschaubewerbung auch hier den modernen Umbau zu einer lebenswerten Stadt mit Freizeitwert.

Gründe:

1. Demografische Entwicklung (prognostizierter Bevölkerungsrückgang), weitere Baugebiete in Neustadt erübrigen sich perspektivisch.

2. Klimatisch: Die Bebauung in Nähe der Haardtrandlage beeinflusst den Neustadter „Innenstadtkessel“ verstärkt negativ, da kühlende Fallwinde abgebremst werden.

Eine weitere Zersiedelung in Nähe des Haardtrandes ist allein schon aus klimatischen Gründen verkehrt.

3. Naturschutz: Das Plangebiet ist sehr strukturreich, weil die Sukzessionsflächen unterschiedliche Stadien aufweisen. Es gibt dort ca. 115 Pflanzenarten, das Gebiet könnte ökologisch und für den Freizeitwert der Bürger sinnvoll weiterentwickelt werden (Erhebung Sept. 2005).

4. Tierschutz: In dem Gebiet wurden nachweislich 40 Vogelarten, 25 Brutvogelarten und 15 sog. Nahrungsgäste ermittelt. Hiervon ist die Turteltaube nach der Bundesartenschutz-Verordnung besonders streng geschützt (Rote Liste). Ansonsten sind alle in diesem Gebiet vorkommenden Vogelarten nach der Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt, wobei Feld- und Haussperling, Türkentaube und Hänfling ebenfalls in der Vorwarnliste geführt werden. Die „Nahrungsgäste“ Grünspecht, Turmfalke, Mäusebussard, Habicht und Waldohreule sind nach der BArtSchV streng, alle anderen „Nahrungsgäste“ nach der Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt.

Alle diese Angaben stammen übrigens aus dem Fachbeitrag Naturschutz der städtischen Verwaltung selbst (Abt. 330 – Landwirtschaft und Umwelt).

Es ist bezeichnend für das „schlechte Gewissen“ der Verwaltungsspitze und des Stadtvorstandes, dass dieser Fachbeitrag (erstellt Nov. 2010!) und das Tierökologischen Gutachten vom September 2008 (!!) erst auf ausdrücklichen Nachfrage der Grünen (Zabel, Werner) im Umwelt- und Bauausschuss dem Stadtrat kurzfristig zur Verfügung gestellt wurde.

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