Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Das Bürgeramt der Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass für Fastnachtsveranstaltungen und für den normalen Gaststättenbetrieb folgende Regelungen bestehen:
In der Nacht zum Fastnachtsdienstag (8. März 2011) beginnt die Sperrzeit generell erst um 5.00 Uhr, in der Heidelberger Altstadt um 2.00 Uhr. An den übrigen Tagen beginnt die allgemeine Sperrzeit im Heidelberger Stadtgebiet – mit Ausnahme der Altstadt – um 3.00 Uhr, in den Nächten zum Samstag und zum Sonntag um 5.00 Uhr.
Für die Heidelberger Altstadt wurde mit Rechtsverordnung vom 17. Dezember 2009 eine besondere Sperrzeitregelung erlassen. Danach müssen die Gaststätten dort um 2.00 Uhr, in den Nächten zum Samstag und zum Sonntag um 3.00 Uhr schließen.