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Landau – Drogenprozess am Landgericht

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Landgericht Landau in der Pfalz verhandelt Betäubungsmittelhandel – Haschischanbau

Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz soll am Donnerstag, dem 13. Januar 2011, um 9.00 Uhr, die Hauptverhandlung gegen einen 59 Jahre alten Angeklagten beginnen. Dem deutschen Staatsangehörigen werden 17 Verbrechen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem Fall zugleich der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angelastet. Die Taten sollen sich von 2007 bis zum Oktober 2009 in Germersheim, Speyer, Elmshorn und anderenorts ereignet haben.

Nach den durchgeführten Ermittlungen soll der Angeklagte Anfang des Jahres 2007 von einer namentlich bekannten, gesondert verfolgten anderen Person eine Anlage zur Aufzucht von Cannabispflanzen erworben haben. Er soll sie in einer Lagerhalle in Elmshorn installiert haben. In den Niederlanden soll er dann Cannabissetzlinge erworben und angebaut haben. Der Ernteertrag soll sich auf 900 Gramm Marihuanablüten von zumindest durchschnittlicher Qualität belaufen haben. 500 Gramm des Marihuanas soll zum Gewinn bringenden Verkauf bestimmt gewesen sein. Nachdem der Angeklagte 2007 ein anderes Anwesen erworben hatte, soll er die Marihuanaproduktion dorthin verlegt haben, weil er fürchtete, dass in Elmshorn zu viele Leute über sein Marihuanaanbau informiert seien. Er soll dann 272 weitere Cannabissetzlinge aus den Niederlanden erworben und aufgezogen haben. Noch vor Erreichen der Sollwuchshöhe soll er sie im Mai 2007 abgeerntet haben. Der Ernteertrag soll sich auf 8 Kilogramm belaufen haben. Ein Großteil der Gesamternte soll allerdings verschimmelt sein; nur etwa 3 Kilogramm sollen verwertbar gewesen sein. Der überwiegende Teil davon soll Gewinn bringend weiter veräußert worden sein. Im Spätjahr 2007 soll der Angeklagte eine Lagerhalle in einer Gemeinde im Mecklenburg-Vorpommern erworben und in zur Halle gehörenden Garagen seinen Cannabisanbau fortgesetzt haben. Diesmal soll sich der Ertrag auf 2 Kilogramm Marihuanablüten belaufen haben, die teilweise Gewinn bringend weiter veräußert wurden. Im Sommer 2008 soll der Angeklagte 300 – 400 Cannabispflanzen angebaut und mit einem Ertrag von rund 2700 Gramm abgeerntet haben. Auch hier soll der größte Teil Gewinn bringend weiter veräußert worden sein. In gleicher Weise soll er in den folgenden Monaten Cannabispflanzen erworben, angebaut und abgeerntet haben. Als der Angeklagte polizeiliche Ermittlungen fürchtete, soll er die Aufzuchtanlage abgebaut und in der Nähe von Wismar zwischengelagert haben. Im Januar 2009, als er sich nicht mehr gefährdet sah, soll die Anlage wieder in Betrieb genommen worden sein. Auf die schon beschriebene Weise sollen 1,5 Kilogramm Marihuanablüten abgeerntet und teilweise Gewinn bringend weiter veräußert worden sein. Lieferungen sollen dabei auch nach Speyer erfolgt sein. Der Angeklagte soll schließlich in Polen ein Kilogramm Marihuana erworben und nach Deutschland eingeführt haben. Dieses Rauschgift sollte nach Speyer geliefert werden. Auf dem Weg dorthin wurde der Angeklagte festgenommen.

Terminänderungen sind – auch kurzfristig – möglich.
 

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