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Mannheim – Widerspruch gegen Google Street View

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Widerspruch gegen Google Street View noch bis 15. Oktober möglich – Anfang August hatte Google gemeldet, seinen Dienst Street-View noch 2010 in den 20 größten deutschen Städten, darunter auch Mannheim, zu starten. Wer nicht damit einverstanden ist, dass Fassadenaufnahmen seines Hauses oder seiner Wohnung im Internet veröffentlicht werden, kann gegenüber dem Unternehmen noch bis 15. Oktober dagegen einen „Vorab“-Widerspruch einlegen.

Google muss bei der Veröffentlichung seiner Aufnahmen Anforderungen des Datenschutzes beachten, so der Beschluss der obersten Datenschutzaufsichtsbehörden zu digitalen Straßenansichten im Internet. Deshalb werden auf den Aufnahmen Gesichter fotografierter Personen und Kraftfahrzeugkennzeichen automatisch unkenntlich gemacht („verpixelt“). Unter www.google.de/streetview können darüber hinaus die Bürgerinnen und Bürger bis zum 15. Oktober beantragen, dass ihr Haus noch vor der Online-Veröffentlichung der Bilder unkenntlich gemacht wird. Auch rechtzeitig eingehende schriftliche Widersprüche werden noch vor der Veröffentlichung berücksichtigt.

Nach der Veröffentlichung kann ebenfalls grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden; darüber hinaus haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, unzureichend verpixelte Häuser oder Personen zu beanstanden. Google hat zugesichert, solche Widersprüche zeitnah umzusetzen.

Ein Muster-Widerspruch steht unter www.mannheim.de zum Download bereit; entsprechende Formulare liegen ebenso bei den Bürgerdiensten aus. Schriftliche Widersprüche können an „Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg” gerichtet werden. Dabei sollte die genaue Anschrift der Wohnung und des Hauses angegeben werden, gegen dessen Veröffentlichung sich die Beschwerde richtet.

 

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