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Ludwigsahfen -Barnett will gegen Abzocke vorzugehen

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – „Der Kampf gegen Telefonabzocke funktioniert nur gemeinsam mit den Verbrauchern“ sagt MdB Doris Barnett – Immer wieder gab es in den letzten Wochen Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über unerwünschte Werbeanrufe, unter anderem in einem Leserbrief der Rheinpfalz vom 22. Juni. SPD-Bundestagsabgeordnete Doris Barnett setzt sich bereits seit längerem für Verbraucherschutz auf diesem Gebiet ein. Sie sieht sich gerade als Abgeordnete auch in der Verantwortung, gegen Werbeanrufe und die damit verbundene Abzocke vorzugehen. Denn trotz des strikten Verbotes von Werbeanrufen werden weiterhin Bürger belästigt und unter Druck gesetzt. „Gesetzlich wurden bereits umfassende Regelungen erlassen, die unerwünschte Anrufe verbieten und die Verbraucher schützen sollen. Jetzt kommt es auch auf die Mithilfe der Verbraucher an“, so die Abgeordnete. Doris Barnett fordert deshalb, die Bürgerinnen und Bürger besser über ihre Rechte zu informieren, denn nur dann könne man diesen unlauteren Machenschaften ein Ende bereiten.
Obwohl Werbeanrufe gesetzlich verboten sind und sogar mit Geldstrafen geahndet werden können, setzen sich viele Unternehmen über die geltenden Regelungen hinweg. Oft werden insbesondere ältere Menschen am Telefon unter Druck gesetzt, Verträge abzuschließen oder dazu genötigt, teure Telefonnummern anzurufen. In einem Gespräch mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in der Verbraucherzentrale Ludwigshafen im April informierte sich Doris Barnett über die Erfahrungen der Menschen in ihrem Wahlkreis. „Die meisten Unlauteren stören sich nicht an Gesetzen und Regeln. Sie vertrauen auf die Gutgläubigkeit und die Unsicherheit der Menschen“, stellt sie dazu fest. Deswegen sei es besonders wichtig, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte, z.B. beim Widerruf eines Vertragsabschlusses, und die Rechtswidrigkeit dieser Anrufe aufzuklären.
Durch das Gesetz von 2009 wurde der Verbraucherschutz erheblich verbessert. Anrufe zu Werbezwecken können mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro geahndet werden und sind nur dann rechtens, wenn der Verbraucher ausdrücklich seine Zustimmung gibt. Ein Anrufer darf außerdem seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken und Verträge, die am Telefon abgeschlossen wurden, können leichter widerrufen werden. Jeder Betroffene sollte sich umgehend an die Verbraucherzentralen wenden, um Hilfe zu bekommen und um Werbeanrufe anzuzeigen. Nur durch die Mithilfe der Verbraucher kann vehement gegen die Telefonabzocke vorgegangen werden.

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