Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Verwaltungsgericht lässt Versammlung unter Auflagen zu
Das Verwaltungsgericht hat im Eilverfahren die für Samstag geplante Versammlung des NPD-kreisverbands Vorderpfalz in Böhl-Iggelheim unter den Auflagen zugelassen, dass ein Mitführen von Fahen oder Bannern mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und von Transparenten strafbaren Inhalts untersagt ist. Der Aufzug muss nach dem Beschluss des Gerichts außerdem der vom Veranstalter vorgeschlagenen alternativen Wegstrecke von der Böhler Seite des Bahnhofs aus folgen.
Die Gemeinde Böhl-Iggelheim hatte die Versammlung untersagt unter Berufung auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Den Gefahren wegen eines befürcheteten Aufeinandertreffens mit Teilnehmern der ebenfalls für 8. Mai angekündigten Mahnwache des DGB auf der Iggelheimer Seite des Bahnhofs kann nach Aufassung des Gerichts aber durch die ausgesprochene Auflage in Bezug auf die Wegstrecke begegnet werden.
Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde beim Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zu.