Am 28.04.210 um 14.00 h im Sitzungssaal: V, gegen: einen 25 Jahre alten serbischen Staatangehörigen wegen: gefährlicher Körperverletzung. Die Tatzeit war 29.02.2008 in Ludwigshafen. Die Anklage geht von folgendem Sachverhalt aus: Am Tattag soll der Angeklagte mit dem späteren Opfer zunächst verbal in Streit geraten sein, wobei Gegenstand der Auseinandersetzung ein angebliches Liebesverhältnis des Opfers mit der Freundin des Angeklagten gewesen sein soll. Um weiteren Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen, floh der Zeuge, der sich zu diesem Zeitpunkt im gelockerten Strafvollzug befand. Zusammen mit einer weiteren Person soll der Angeklagte den Zeugen verfolgt, in der Saarlandstraße gestellt und mit einem Schlagstock mehrere blutende Platzwunden am Kopf beigebracht haben.
Am 29.04.2010 um 13:30 Uhr gegen einen 36 Jahre alten griechischen Staatsangehörige wegen schwerer räuberische Erpressung. Die Tatzeit war 08.07.2009 in Ludwigshafen. Die Anklage geht von folgendem Sachverhalt aus: Gegen13:30Uhr des 08.07.2009 betrat der Angeklagte die Filiale der Sparkasse Vorderpfalz im Rathauscenter und verlangte von den dort tätigen Angestellten, unter Vorhalt einer Schusswaffe, die Herausgabe von Bargeld. Er erbeutete dabei ca. 1.300,00 ?. Der Tathergang wurde durch die Raumkamera gefilmt. Da der Angeklagte nicht maskiert war, gingen bereits am Tag der Veröffentlichung der Lichtbilder des Täters in der Tageszeitung “Die Rheinpfalz” bei Polizei und Staatsanwaltschaft konkrete Täterhinweise ein. Am 30.07.2009 stellte sich der Angeklagte in Begleitung seines Anwalts der Polizei und gestand die Tat. Nach Angaben seines Rechtsanwalts hat der Angeklagte den entstandenen Schaden der Sparkasse Vorderpfalz bereits wieder ersetzt. Ebenso hat er den Sparkassenangestellten eine persönliche Entschuldigung und Schadenswiedergutmachung angeboten.