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Ludwigshafen – Rücksicht nehmen Hunde anleinen

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar -Mit dem Frühling beginnt für die heimische Vogelwelt die Brutzeit und damit ein neues Vogeljahr. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen bittet da-her, auf die brütenden Vögel Rücksicht zu nehmen und insbesondere auch die Nester und Nistplätze nicht zu beeinträchtigen. Hundehalter werden gebeten, in Wald, Feld und Flur ihre Hunde im unmittelbaren Einwirkungsbereich zu führen. Damit kann verhindert werden, dass Wildvögel wie auch Fasane und anderes Wild wie Hasen aufgestöbert werden oder gar gewildert wird. Ganz besonders weist die Stadtverwaltung Ludwigshafen auf die Landschaftsschutzgebiete wie das Maudacher Bruch mit seiner Feldplatte hin. Hier bittet die Stadtverwaltung Ludwigshafen ganz besonders die Hundehalterinnen und Hundehalter den Hund im Zaum zu halten. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen weist ausdrücklich darauf hin, dass Hunde in der Feldgemarkung nur auf den Feldwegen geführt werden dürfen. Dabei müssen die Hunde im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Hundeführerin beziehungsweise des Hundeführers geführt werden. Auf keinen Fall dürfen genutzte Ackerflächen betreten werden.
Seitens der Ludwigshafener Landwirtschaft wird auf die wirtschaftlich erheblichen Schäden hingewiesen, die entstehen, wenn Hunde während der Folienzeit über die Felder rennen und die Bedeckungsmaterialien dabei kaputtgehen oder verschoben werden. Daher werden die Hundeführer und Hundehalter eindringlich gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass beim Ausführen der Hunde keine Schäden an und auf den landwirtschaftlichen Flächen und der Feldfrucht verursacht werden. Sachbeschädigungen können strafrechtlich zur Anzeige gebracht werden und der Hundehalter könnte sich für den Schaden, den sein Hund anrichtet, schadensersatzpflichtig machen. Zur Eindämmung der von der Landwirtschaft zu beklagenden Schäden an den Bedeckungsmaterialien und der Feldfrucht wird der Vollzugsdienst der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein in diesem Jahr während der Folienzeit wieder Sonderkontrollen in der Feldflur durchführen. Im Einzelfall können Verstöße gegen das Artenschutz- und Jagdrecht sogar mit Bußgeldern geahndet werden.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Umwelt, Bismarckstraße 29, unter der Rufnummer 504-3536 gerne zur Verfügung.

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