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Ludwigshafen- Ferienjobs nicht anrechnen

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar -AWO Ludwigshafen: Stadtkreisvorsitzender Holger Scharff:
„ Mehr Chancengleichheit für Jugendliche – Einkünfte aus Ferienjobs nicht anrechnen auf SGB II „
Viele junge Menschen verdienen sich durch Ferienjobs etwas hinzu. Sie wollen sich damit kleine alltägliche Wünsche erfüllen. Gleichzeitig sammeln sie so erste Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt.
Bei Jugendlichen aus SGB II Bedarfsgemeinschaften wird aber das Einkommen aus einem Ferienjob als laufende Einnahmen behandelt und in dem Monat, in dem es zufließt, auf das Sozialgeld angerechnet. Ein Ferienjob verliert dadurch nicht nur an Attraktivität, es ist auch demotivierend, wenn Klassenkameraden den vollen Lohn zur Erfüllung von Wünschen behalten dürfen, junge Menschen aus SGB II Bedarfsgemeinschaften jedoch wesentliche Teile ihrer Einkünfte zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhaltes der Familie einsetzen müssen. Eine Beschäftigung von Jugendlichen während der Schulferien ist nach derzeitiger Rechtslage bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr möglich. Die Beschäftigungszeit von vier Wochen braucht nicht zusammenhängend zu sein. Sie kann auf verschiedene Schulferien im Kalenderjahr verteilt werden. Der Arbeitgeber hat sich vor Beginn der Beschäftigung zu vergewissern, dass die vier Wochen noch nicht überschritten sind oder durch die Tätigkeit bei ihm überschritten werden. Aus Gerechtigkeitsgründen aber auch aus Gründen der Chancengleichheit sollen angemessene Einnahmen aus dem Ferienjob künftig nicht mehr als Einkommen im Sinne des SGB II berücksichtig werden.
AWO Stadtkreisvorsitzender Holger Scharff: „ Wir begrüßen den von der SPD – Bundestagsfraktion Ende Januar 2010 eingebrachten Gesetzentwurf, bedauern aber nachdrücklich, dass die Fraktion den Gesetzentwurf nicht schon zu Regierungszeiten eingebracht hat, die Forderungen dazu wurden immer wieder gestellt und waren auch schon immer so richtig wie heute. „

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