Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Die DLRG macht auf die Gefahren der nur teilweise zugefrorenen Gewässer aufmerksam – Regeln bei Eisunfällen – Eltern, Erwachsene und Lehrer sollten mit informieren
Grundsätzlich ist das Betreten von Eisflächen der Seen lebensgefährlich und verboten! Absolute S i c h e r h e i t a u f d e m E I S gibt es nicht!
Die Kälte der vergangenen Tage hat verschiedene Gewässer in unserer Region bisher nur teilweise mit einer viel zu dünnen Eisschicht überzogen. Darauf fiel nun eine Raureifschicht, welche immense Gefahren in sich birgt! Die Stärke und nicht geprüfte Tragfähigkeit der Eisschicht ist nicht feststellbar!
Grundsätzlich ist das Betreten der Eisflächen von Weihern nicht erlaubt. Besonders Kindern sollten von ihren verantwortungsvollen Eltern eindringlich hingewiesen werden, die Eisflächen nicht zu betreten! Aber in diesen schönen Wintertagen gibt es jede Menge winterlicher Verlockungen, so zum Beispiel sind die nur teilweise zugefrorenen Seen ein willkommenes Ziel von Sonntagsspaziergängern.
Wer sich dennoch auf das Eis begibt, der tut dies in Eigenverantwortung, so Bernd Schmidt, Medienreferent der DLRG im Bezirk Vorderpfalz.
Größte Vorsicht ist geboten; denn zurzeit ist das Eis noch viel zu dünn und die Tragfähigkeit ist von außen nicht erkennbar und wird auch nicht überprüft. Auch kann mitten auf einem Gewässer durch Unterwasserströmungen von tieferen Regionen im See wärmeres Wasser nach oben gelangen, von unten, für die Schlittschuhläufer unsichtbar am Eis knabbern und so die Eisstärke beeinflussen. Durch einen Raureif- oder Schneebelag lassen sich auch die Eisstärke und die Tragfähigkeit nicht feststellen.
Verdächtiges Knistern und Knacken muss jeden veranlassen, sich sofort langsam, flach und vorsichtig auf das Eis zu legen. So wird das Körpergewicht auf eine möglichst große Fläche verteilt und in der Bauchlage sollte nun das sichere Ufer erreicht werden. Wer durch die Eisdecke gebrochen ist, muss versuchen, sich in der Bauch- oder Rückenlage auf festere Eisschichten, jedoch immer in Richtung des Ufers, zu schieben. Hierbei wird meistens die Eiskante weiter abbrechen; das Opfer sollte versuchen, in der Einbruchstelle mit den Füßen die gegenüberliegende Eiskante zu erreichen, um sich so etwas abzustützen, raten die Lebensretter der DLRG-Vorderpfalz. Der Verunglückte erleidet einen Kälteschock, welcher zur Bewusstlosigkeit oder auch einen tödlichen Ausgang haben kann.
Jeder Passant ist aufgerufen, dem Verunglückten zu helfen, denn es ist jede Sekunde wertvoll, da der Eingebrochene schnell unterkühlt und sich daher meist selbst nicht mehr retten kann. Die Helfer legen sich auf das Eis, bilden eine Menschenkette indem sie sich gegenseitig an den Füßen festhalten. Dann robben sie an die Einbruchstelle und reichen dem Unfallopfer Schals, Mäntel, Äste und Schlitten, damit es sich herausziehen lässt. Trotz aller Vorsicht ist Ruhe und Eile geboten, denn der Verunglückte ist sehr schnell ausgekühlt, dass er nicht mehr mithelfen kann.
Ist das Unfallopfer an das sichere Ufer gebracht, ist er mit der nassen Kleidung in trockene Decken, Mäntel etc. zu hüllen und unverzüglich zur Untersuchung in ein Krankenhaus oder zum Arzt zu bringen. Keinesfalls soll die nasse Kleidung schon im Freien am Unfallort gewechselt werden, so die Lebensretter. Dies muss ausschließlich in einem warmen Raum erfolgen. Weiterhin ist darauf zu achten, dass dem Unfallopfer zur Erwärmung heiße Getränke, aber ohne Alkohol gereicht wird. Dieser öffnet die Hautporen und die Restwärme im Körper entweicht umso schneller.
Wichtig ist es auch, über die Notrufe 110 ,112 und 19222 die Rettungsdienste und insbesondere die Feuerwehr, die besonders schnell, auch mit dem Rettungshubschrauber Christoph 5 vor Ort retten und notfalls bergen können, zu benachrichtigen und darauf zu drängen, dass der Verunglückte sofort ärztliche Hilfe erhält. Denn wenn nicht sofortige Hilfe geleistet wird oder der Verunfallte unter das Eis gerate, dann stünden die Chancen für eine Rettung sehr schlecht, meinten die Lebensretter der DLRG. Die Eisregeln sind bei jeder DLRG Ortsgruppe in der Region, oder unter der Webseite www.dlrg.de/rund-um-die-sicherheit/eisregeln.html kostenlos zu finden und abzurufen. (BS)