Stuttgart / Metropolregion Rhein-Neckar – Im Programm “Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum” sind noch Mittel verfügbar!
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum weist darauf hin, dass im Programm “Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)” noch Fördergelder verfügbar sind. Frauen, die sich im ländlichen Raum eine neue Existenz aufbauen wollen, können als Gründerinnen einmalig einen rückerstattungsfreien Zuschuss bis max. 80 Tsd. Euro für Investitionsmaßnahmen erhalten. Neu gegründete wirtschaftliche Vereinigungen von Frauen können über insgesamt vier Jahre degressiv gestaltete Personalkostenzuschüsse (maximal 50% im 1. und 2. Jahr, im 3. Jahr 25% und im 4. Jahr nach Gründung 15%.) erhalten. Diese Förderung steht allen Frauen im ländlichen Raum offen!
Frauen, die in der Land -und Forstwirtschaft tätig sind oder über eine hauswirtschaftliche Vorbildung verfügen, erhalten Zuschüsse für Qualifizierungsmaßnahmen zur Erschließung neuer Einkommensquellen oder bei Rückkehr in den Beruf. Die Zuwendungen werden nicht als Einzelzuschüsse ausgezahlt, sondern dienen zur Verringerung der Teilnehmerinnengebühren von geeigneten Qualifizierungsprojekten von Bildungsträgern oder Frauenverbänden.
Förderanträge sind bei den Regierungspräsidien erhältlich. Die zuständigen Ansprechpartnerinnen sind in:
Stuttgart Frau Martina Burkhardt, Tel.: 0711/904 13 206, Mail: Martina.Burkhardt@rps.bwl.de,
Karlsruhe Frau Christa Berg, Tel.: 0721/ 926 3319, Mail: Christa.Berg@rpk.bwl.de,
Tübingen Frau Karoline Baumann, Tel.: 07071/ 7573314, Mail: Karoline.Baumann@rpt.bwl.de
Freiburg Frau Friedhilde Munz, Tel.: 0761/ 2081240, Mail: Friedhilde.Munz@rpf.bwl.de.
Weitere Informationen gibt das Ministerium unter Tel.: 0711 1262098 oder frauen@mlr.bwl.de.