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Mannheim – Q 6: Parkhausbetrieb muss räumen

Mannheim / Rhein-Neckar – Q 6: Parkhausbetrieb hat zum 30.6.2009 zu räumen – Stadt setzt sich mit ihrer Rechtsauffassung durch
Heute hat die zehnte Kammer des Landgerichts ihre Entscheidung in Sachen Räumungsklage der Stadt gegen die Mieterin des dortigen Parkhauses, der Firma Parkhausbetriebe Heitger verkündet. Das Gericht hat sich nicht der beklagten Firma angeschlossen, sondern diese dazu verurteilt, das städt. Grundstück zum Ablauf des 30. Juni 2009 zu räumen und an die Stadt herauszugeben. Dies bedeutet für das Projekt einen wesentlichen Fortschritt mit Blick auf seine weitere Realisierung.
Wie erinnerlich, soll auf dem dortigen Quadrat für mehr als 180 Millionen Euro ein Hotel- und Handelskomplex erstellt werden. Da es zwischen Stadt und der Firma Parkhausbetriebe Heitger unterschiedliche Auffassungen über die Wirksamkeit der von der Stadt ausgesprochenen Kündigung des Vertrags gab, hatte die Stadt gegen die Mieterin eine Räumungsklage angestrengt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt werden. Grundsätzlich sieht sich die Stadt mit dem Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
Hinsichtlich des weiteren Verfahrens wird die Stadt intern die nun anstehenden nächsten Handlungsschritte klären. Sie wird dabei das Gespräch mit den Beteiligten suchen mit dem Ziel, in konstruktiver Weise in der Sache weiter voran zu kommen. Nach Abschluss der Prüfung wird sie sich zum Fortgang äußern.

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